Sonderfall Auslands-BAföG
Jeder Studierende sollte in der Plaungsphase fürs Auslandssemester ans Stellen eines BAföG-Antrags denken. Denn im Ausland gelten andere Bedarfs- und Förderungssätze.
“Deshalb kann es sein, dass Studenten bei einem Aufenthalt in einem anderen Land BAföG bekommen, obwohl sie in Deutschland wegen des Einkommens ihrer Eltern abgelehnt wurden», sagte Elisabeth Diederich vom Studierendenwerk in Hamburg zu SZ-Online. Genauso könne kein Studierender sein hierzulande bewilligtes BAföG einfach mit ins Ausland nehmen. Denn so würden den BAFöG-Beziehern Zuschüsse entgehen. Für jedes Land ist ein anderes deutsches BAfög-Amt zuständig. Jeder sollte sich schon frühzeitig um Fragen nach Antragsformularen und Abgabe aller Unterlagen kümmern. Neben dem Bedarfssatz gibt es Extra-Zuschläge für Reisekosten oder Zusatzleistungen der Krankenkasse. Diese müssen später zur Hälfte zurückgezahlt werden. Maximal 4.600 Euro werden außerdem pro Jahr als Zuschuss zu den Studiengebühren bewillgt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Semester, in denen ein Studierender BAföG im Ausland bezieht werden später nicht in die Berechnung der Höchstförderungsdauer einbezogen, so dass sich der Bezug der Förderung insgesamt verlängert. Auslands-BAföG gibt es bis zu fünf Semester lang.
(Quelle: SZ-Online)
Präsident des Studentenwerks setzt sich für soziale Durchlässigkeit ein
Rolf Dobischat, der Präsident des Deutschen Studentenwerks hat sieben zentrale Punkte benannt, um das Studium an den Hochschule sozial gerecht gestalten zu können. Er setzt sich fürs Lernen ohne Studiengebühr und mit weniger Numerus Clausus ein. Außerdem verlangt Dobischat mehr Beratung und Stipendien für Studierende.
Nach den Erfahrungen der vergangenen Semester ist für den Präsidenten des Deutschen Studentenwerks der Nachweis erbracht, dass Studiengebühren von den Universitätsausbildungen abschrecken. Besonders Abiturienten, die weniger auf finanzielle Ressourcen ihres Elternhauses zurückgreifen können, würden sich gegen ein Studium entscheiden. Deswegen fordere er eine radikale Kurskorrektur, so Dobischat. Auf einer Konferenz der Friedrich-Ebert-Stiftung in Berlin sagte Dobischat: “Wenn es uns in den kommenden Jahren nicht gelingt, mehr junge Menschen auch aus bildungsfernen und einkommensschwächeren Familien für ein Studium zu begeistern, setzen wir Deutschlands Wohlstand und Wirtschaftskraft aufs Spiel.”
Weitere Forderungen Dobischats waren die Schaffung von mehr Studienplätzen, ein starkes BAföG, das regelmäßig den Preisentwicklungen angepasst wird und Studentenwerke, die den Studierenden eine umfangreiche Infrastruktur von Wohnmöglichkeiten bis zu Weiterbildungs- und Beratungsangeboten bieten.
(Quelle: idw)
BAföG bei Studiengangwechsel
Wer einen Studiengangwechsel plant und nicht sofort umsetzt, sondern im bisherigen Fach eingeschrieben bleibt, muss damit rechnen, seinen BAföG-Anspruch zu verlieren. Doch von dieser Regel gibt es Ausnahmen.
Zum Beispiel dann, wenn Studierende aus organisatorischen Gründen nicht unverzüglich wechseln können, zwar im alten Studiengang eingeschrieben bleiben, aber bereits Lehrveranstaltungen in ihrem neuen Fach besuchen und auch Prüfungen ableben.
Ein Kläger hatte zwei Semester Anglistik studiert und sich dann für den Wechsel zur Betriebswirtschaftslehre entschieden. Dies teilte er sofort dem BAföG-Amt mit und erklärte, er könne sich erst nach dem dritten Semester umschreiben, weil der Beginn eines BWL-Studiums nur dann zum Wintersemester möglich wäre. Daraufhin stellte das BAföG-Amt die Zahlungen ein und forderte bereits geleistete Beträge für das dritte Studiensemester zurück, da der Student seinen angekündigten Wechsel nicht sofort in die Tat umsetzte. Doch wie der Richter feststellte, hatte der Student zum nächst möglichen Zeitpunkt das Studienfach gewechselt und hatte bereits ab dem dritten Semester Seminare und Vorlesungen für BWL besucht, auch wenn er eigentlich noch für Anglistik eingeschrieben war. Der Student hatte Prüfungsleistungen für sein neues Studienfach erbracht und deshalb fiel die Entscheidung laut Gericht positiv für den Studenten aus.
Quelle: freiepresse.de
BAföG-Betrug und die Spätfolgen
Wer nach Aufdeckung eines BAföG-Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt wird und über das vermeintlich geringe Strafmaß erleichtert ist, sollte mit möglichen Spätfolgen dieses Urteils rechnen.
Zum Beispiel könnte diese Geldstrafe bei späteren Bewerbungen um einen Arbeitsplatz zum Problem werden. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Thomas M. Amann weist darauf hin, dass alle Geldstrafen, die über 90 Tagessätzen liegen, ins Führungszeugnis für Arbeitgeber eingetragen werden. Handele es sich nicht um die erste Geldstrafe, werde das Vergehen in jedem Fall eingetragen. Auch Führungszeugnisse für Arbeitsplätze bei Behörden und das Bundeszentralregister führen sämtliche Geldstrafen unabhängig von ihrer Höhe auf, so der Rechtsexperte.
Thomas M.Amann rät deshalb, niemals einen Strafbefehl nach BAföG-Betrug ohne Akteneinsicht nach und Beratung eines Rechtsanwaltes zu akzeptieren. Der Empfänger habe für die Überprüfung zwei Wochen Zeit und müsse dann gegebenenfalls Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wenn dies sinnvoll ist. Im besten Fall könne dies zu einem Freispruch oder zumindest um eine Senkung der Geldstrafe unter die Eintragsgrenze führen. Das erleichtert den späteren Einstieg ins Berufsleben erheblich.
Quelle: prcenter.de
Studentenjobs und BAföG-Anspruch
Studenten mit einem Job und Bafög dürfen jetzt etwas mehr verdienen. Anstatt 350 sind jetzt bis zu 400 Euro Verdienst ohne Abzug beim Bafög möglich. Die Jahresobergrenze liegt beim Lohn für Bafögempfänger bei 4.800 Euro. Wer mehr verdient, bekommt weniger Bafög.
Das berichtete die Studentenzeitschrift Unicum. Außerdem wurden die Fördersätze um zehn Prozent angehoben. Für Studenten, die zu Hause bei Ihren Eltern leben, liegt jetzt der Förderhöchstsatz beim Bafög bei 414 Euro monatlich, bei außer Haus lebenden Studierenden bei 512 Euro. Beträgt die Miete mehr als 146 Euro, gibt es Zuschläge. So sind bis zu 643 Euro im Monat möglich. Auch für Bafög-Bezieher mit Kindern gibt es jetzt mehr Geld: für einen Sohn oder eine Tochter gibt es 113 Euro monatlich, für jedes weitere Kind 85 Euro. Zuschüsse für Kinder müssen nicht zurück gezahlt werden.
Studenten und GEZ-Gebühren
Auch Studenten müssen GEZ-Gebühren zahlen. Doch wer BAföG erhält, kann auf Befreiung von Rundfunkgebühren hoffen. Dafür sollte man einen Befreiungsantrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheids an die GEZ als Einschreiben schicken.
Wer einen Rückschein beilegt, ist dabei auf der sicheren Seite. So lassen sich zurzeit 17,03 Euro im Monat sparen. Die Befreiung wird frühestens im Folgemonat nach Antragsstellung gültig und kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Sonst müssen nur Studenten für ihre Radios und Fernseher keine GEZ-Gebühr bezahlen, wenn sie bei ihren Eltern wohnen und ein geringeres Einkommen als 276 Euro monatlich haben. Dies gilt selbstverständlich nur, solange die Eltern Rundfunkgeräte angemeldet haben. Sobald sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, müssen Studenten diese anmelden, unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich angeschlossen und in Gebrauch sind.
Jahrestreffens der BAföG-Verantwortlichen
In München treffen sich zurzeit die BAföG-Verantwortlichen der 58 Studentenwerke aller deutschen Hochschulen. Achim Meyer auf der Heyde, Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, forderte zum Auftakt der Veranstaltung ein starkes BAföG:
“Wir brauchen auf allen Stufen unseres Bildungssystems mehr soziale Durchlässigkeit. Für das Hochschulstudium ist das BAföG ein Schlüsselinstrument dafür. Es ist ein starkes Argument für junge Menschen aus einkommensschwächeren Familien, sich für ein Studium zu entscheiden.” Einführung der Studiengebühren und jahrelange fehlende Anpassung an die Preis- und Einkommensentwicklungen, hatten zuletzt der Bildungspolitik viel Kritik in dieser Hinsicht eingebracht. Die Erhöhung der Sätze um zehn Prozent und die Erhöhung des Freibetrages der Elterneinkünfte um acht Prozent erfolgten im Oktober 2008.
Weiterer Kritikpunkt, der zum Auftakt der Tagung von Meyer auf der Heyde angesprochen wurde, ist die Altersgrenze für BAföG, die bei 30 Jahren liegt. Dies führe zur Unflexibilität bei der Studiengestaltung. So wird es Stundenten in Deutschland nicht leicht gemacht, nach dem Bachelor einige Jahre zu arbeiten, um dann später an die Universität zurück zu kehren und einen Masterabschluss zu machen. Viele erhielten dann keine Förderung mehr, weil sie zu alt wären. Ein weiteres Hindernis sieht Meyer auf der Heyde darin, dass zwar Studenten die BAföG-Förderung für ein Auslandsstudium in allen EU-Ländern erhielten, aber nicht für alle 46 Länder des Bologna-Prozesses. Das hemme die Mobilität der Studierenden so der Generalsekretär.
Quelle: bildungsklick.de
136 Millionen zusätzlich für Bafög
Die Bundesregierung stellt 2009 mehr Geld für Bildung und Forschung zur Verfügung. 136 Millionen Euro davon werden fließen zusätzlich in das Bafög Programm.
Versprochen werden neben der erhöhung des Bafög eine höhere Anzahl an Geförderten, zudem wird mehr Geld in die Begabtenförderung investiert und das Meister-Bafög angehoben.
Schüler Bafög
SPD setzt sich für die Wiedereinführung des Schüler Bafög ab Klasse 11 ein.
Aktuell ist eine Förderung nur für Schüler möglich welche nicht bei ihren Eltern wohnen und einen besonders langen Schulweg haben ( > 2Stunden bei wahl des günzigsten Verkehrsweges) oder nicht mehr bei den Eltern wohnen und verheiratet sind oder eigene Kinder betreuen.
Hessen schafft Studiengebühren ab!
Pro und Contra werden derweil weiter heiß diskutiert – in wie weit wird der Hochschulstandort Hessen in den nächsten Jahren durch die Mindereinnahme gegenüber anderen Bundesländern zurückstecken müssen. Was meint ihr?
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