Ruhr-Uni-Bochum (RUB) eröffnet ein Online-Portal zum Thema Studienbeiträge
Das ist mal eine freundliche Geste der Ruhr-Universität-Bochum (kurz RUB): mit der Schaffung des neuen Online-Portals soll mehr Transparenz geboten werden in Sachen Studiengebührverwendung. Aber das Portal kann noch mehr.
Es informiert nicht, wo die bezahlten Gebühren der Studenten eingesetzt werden, sondern hat noch etliche andere Mehrwerte.
Es werden Informationen angeboten rund um alle Fragenkomplexe der Studiengebühren: Wer muss sie zahlen? Wer kann sich befreien lassen? Wo gibt es für Studenten Beratung? Wo kann man Wünsche, Kritik und Meinungen äußern?
Aber der wichtigste Anteil ist die Auskunft der RUB, was genau mit den Geldern gemacht wird, wo sie eingesetzt werden.
Es lohnt sich durchaus, mal einen Blick auf das Online Portal zum Thema Studienbeiträge an der Uni Bochum zu werfen: manch einer muss letztendlich gar keine Studienbeiträge zahlen, wenn man zusätzlich noch zum Bafög ein Studienbeitragsdarlehen bei der NRW.Bank oder der KfW Förderbank beantragt. Denn auf dieses Darlehen zur Finanzierung der Studienbeiträge hat jeder Erststudierende ein Anrecht.
Fakt ist aber genauso, dass man dann – zusätzlich zu den Bafög-Schulden – noch weitere Schulden anhäuft. Und das gilt es abzuwägen und zu entscheiden.
Ob überhaupt Studiengebühren anfallen, hängt vom Ort der Hochschule ab, da jedes Bundesland da seine eigenen Entscheidungen zur Bildungspolitik trifft.
In NRW ist es zum Beispiel eine Spanne von 0 bis 500 Euro, die an Studiengebühren verlangt werden können.
Auf Studis Online gibt es eine sehr informative Auflistung und eine Tabelle über die wichtigsten Studienbeitragsdarlehen in den Bundesländern.
Das Auslands-BAföG
Es gerät oftmals ein wenig in Vergessenheit, dass auch ein teilweises oder komplettes Studium, ein Praktikum oder ein Schüleraustausch im europäischen oder außereuropäischen Ausland mit dem sogenannten Auslands-BAföG finanziell vom Staat unterstützt wird!
Du bekommst kein BAföG hier in Deutschland weil zum Beispiel Deine Eltern zuviel verdienen? Erkundige Dich trotzdem! Es ist gut möglich, dass trotzdem ein Auslands-BAföG gewährt wird, da die Kosten im Ausland in der Regel höher sind.
Wer bereits hier Inlands-BAföG bekommt und zum Beispiel nun für einige oder mehrere Semester an einer ausländischen Uni studieren möchte, bekommt auf jeden Fall auch Auslands-BAföG.
So heißt es beim IEC (International Education Center):
„Studiengebühren werden bis zu 4.600 Euro für eine Studiendauer von 1-2 Semestern im Ausland erstattet, dieser Zuschuss muss nicht zurückerstattet werden. Es gibt außerdem Zuschläge zu Reisekosten und zur Krankenversicherung sowie zu den regulären monatlichen Zahlungen (die Lebenshaltungskosten können im Ausland etwas höher sein als in Deutschland). Diese Zuschläge sind zu 50% ein Darlehen, das zurückgezahlt werden muss. Der Reisekostenzuschlag umfasst für die Hin- und Rückreise jeweils 250 EUR (innerhalb Europas) bzw. 500 EUR (außerhalb Europas).”
Weitere Informationen erhält man auf den Seiten von auslandsbafoeg.de, wo unter anderem detailliert die Voraussetzungen und die Details einer Förderung durch Auslands-BAföG erläutert werden.
Und auch auf den Extra-Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, das-neue-bafoeg.de, kann man sich ausgiebig über die konkreten Bedingungen und Förderdetails für ein Auslands-BAföG informieren.
Das Meister-Bafög wurde ergänzt
Zunächst einmal eine kurze Erklärung, was genau das Meister-Bafög eigentlich ist.
Da heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (kurz BMBF):
„Das “Meister-BAföG” (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.”
Und eben jenes Gesetz wurde jüngst durch den Deutschen Bundestag ergänzt:
So bekommt man zukünftig 25% des Meister-Bafög Darlehens erlassen, wenn man eine Aufstiegsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Zusätzlich werden nun nicht mehr nur Fachkräfte aus Industrie, Handwerk oder Verwaltung unterstützt, auch Altenpfleger- und Erzieher-Fortbildungen können künftig mit dem Meister-Bafög gefördert werden. Neu ist ebenfalls, dass zukünftig auch in der Prüfungsphase eine Förderung möglich ist.
Auf der Seite des BMBF kann man hier die ganze Pressemitteilung zur Meister-Bafög Novelle mit allen Neuerungen lesen.
Studenten bewerten Bafög-Ämter
Ganz frisch heute in allen Pressemeldungen zu lesen: die deutschen Studenten haben über Spiegel Online ihre Bafög Ämter bewertet.
Und eines ist eindeutig aus den Ergebnissen herauszulesen: gut ist anders.
Nur für 4 Bafög-Ämter gab es eine 2 vor dem Komma, der Rest erhielt mittlere bis schlechte Noten.
5.000 Studenten wurden befragt, wie zufrieden sie mit dem Service und der Beratung ihres Bafög-Amtes sind. Schaut man sich die Bestplatziertesten einmal an, so fällt einem auf, dass hauptsächlich ostdeutsche Studentenwerke gut abschneiden, wohingegen zum Beispiel die alteingesessene Uni Marburg bzw. deren Bafög-Abteilung auf dem letzten Platz landete.
Chemnitz hebt sich als beste Bafög-Beratung da scheinbar von dem Gros der anderen Ämter positiv ab. Es gibt eine detaillierte Anleitung zum Ausfüllen des Bafög-Antrages, die Mitarbeiter werden als menschlich und hilfsbereit bezeichnet, die Wartezeiten sind kurz.
Merkmale, die anderen Ämtern scheinbar abgehen.
So wird ein Antragsteller aus Dortmund zitiert mit den Worten: „Die Mitarbeiter sind unmotiviert, geben keine Hilfestellung und sagen nur, welche Formulare noch fehlen”.
Wenn man nun bedenkt, dass der Studierwillige von heute so in etwa um die 20 Jahre alt ist und noch wenig bisher in seinem Leben mit Ämtern und deren Vorgehens- und Ausdrucksweisen zu tun hatte, dann mutet das schon bitter an.
Und wenn es weiterhin dann noch Monate dauert, bis überhaupt über einen Bafög-Antrag entschieden wurde, dann wundert einen der Frust und die Verzweiflung der jungen Menschen nicht mehr so sehr.
Man stelle sich einmal vor, da sitzt einem außerdem so ein schlecht gelaunter, wortkarger und müffeliger Berater gegenüber, der seiner Stellenbeschreibung – nämlich beratend dem Studenten zur Seite zu stehen – genau gar nicht nachkommt…
Quelle: Spiegel Online
