Die Studiengebühren vor Gericht
Jahrelang wurden sie im Vorfeld debattiert, die Studiengebühren. Und 2006/2007 dann tatsächlich in den meisten westdeutschen Ländern eingeführt, bis zu 500 Euro pro Semester zahlt ein Student, wenn er an einer Hochschule studieren möchte.
Akzeptiert sind die Studiengebühren bei den Betroffenen noch lange nicht, zu groß sei die Gefahr dass durch die Studiengebühren die Kluft zwischen Arm und Reich sich vergrößern könne, dass ein Studium immer mehr das Privileg der Menschen werde, die es sich schlicht leisten können.
Und so geht nun die ganze Debatte vor Gericht. Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Uni Paderborn hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.
Gegenstand der Klage ist die Frage, ob die Gebühren vereinbar sind mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt.
Die Studenten zweifeln außerdem an der Verwendung der Gelder. Die Gebühren verbleiben zwar an den Hochschulen, so wie es geplant war, aller seien dafür Landesgelder, die vorher den Unis zuflossen, nun woanders eingesetzt. So dass unter dem Strich kein Mehrwert und eine verbesserte Studiensituation aufgrund der Studiengebühren für eine Uni entstünde.
Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Wer sich im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzt und überlegt, ob er sich ein Studium „leisten” kann heutzutage, dem sei gesagt, dass mit ein wenig örtlicher Flexibilität das Thema Studiengebühr durchaus zu vermeiden ist.
Nicht alle Bundesländer haben diese Regelung nämlich eingeführt: Hessen hat als erstes westdeutsches Bundesland die Gebühren jüngst wieder gestrichen, und in den meisten der „neuen” Bundesländern werden sie derzeit höchstens geplant, sind aber noch nicht eingeführt.
Eine wirklich gute und aktuelle Liste findet ihr auf den Seiten von studis-online.de.
Edit am 30.04.09
Heute morgen im Radio gehört: die oben beschriebene Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angelehnt! Damit dürfen die Studenten in NRW auch im nächsten Semester zur Kasse gebeten werden und Studiengebühren entrichten.
Bild: © by Fionn Groe / Pixelio
Schuldenfalle Studium?
In England bricht ungefähr jeder sechste sein Studium ab – die Angst, auf einem unüberwindbaren Schuldenberg sitzen zu bleiben, ist zu groß.
Vor gut 10 Jahren führte man in England Studiengebühren ein: 1.175 britische Pfund, das sind umgerechnet ca. 1.700 Euro pro Jahr durften seitdem bezahlt werden.
Seit Herbst 2006 sind es satte 3.000 Pfund, die ein Studi dort bezahlen soll, knapp 4.500 Euro. Pro Jahr. Dass sich nur noch sozial Bessergestellte ein Studium erlauben können, scheint da fast klar. Oder aber man unterbricht sein Studium ein- oder mehrfach, um zwischendurch Vollzeit arbeiten zu gehen, bis man wieder genug Geld zusammenhat, um weiterzustudieren. Nebenher jobben reicht da womöglich nicht mehr. Oder, als letzte Möglichkeit, man nimmt einen Kredit auf.
Wobei, wenn man das mal durchrechnet, kommen einem schon mehr als leise Zweifel.
Bei einem 3-jährigen Studium macht das also ungefähr 13.700 Euro alleine an Studiengebühren. Rechnet man dann noch die Kosten für Unterkunft (und die sind verdammt teuer in England) und Verpflegung drauf, dann ist man schnell bei einer Summe, die 30.000 Euro übersteigt. Zumal es in England gang und gebe ist, nach der Uni noch so eine Art „After-Work” Drink mit seinen Kommilitonen trinken zu gehen. Wer nicht mitmacht, ist auch noch mit einem sozialen „Aus” konfrontiert.
Über 30.000 Euro für ein 3-jähriges Studium? Beim besten Willen: nein, danke.
In Deutschland sieht die Situation (noch) nicht ganz so schlimm aus, aber durch die fatale Kombination von Studiengebühreneinführung und Umstellung auf die wesentlich schnelleren Bachelor- und Master-Studiengänge ist die Richtung derzeitig eindeutig.
Die Zahl der verschuldeten Hochschüler steigt auch hier. Das Studium muss in einer wesentlich kürzeren Zeit durchgezogen werden. Da bleibt wenig Zeit für Jobben oder studentische Aktivitäten.
Der Erfolgsdruck wird immer größer, es müssen ab dem ersten Semester Nachweise geliefert werden. Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems aus 2008 besagt, dass mittlerweile jeder Vierte sein Bachelor-Studium aufgab.
Dazu kommen völlig uneinheitliche Systeme: fast jede Hochschule hat eigene Aufnahmebedingungen.
Hochschule – quo vadis?
2001 dürfte es noch einmal spannend werden. Das ist das erste Jahr in dem es doppelte Abiturjahrgänge, und damit doppelte Studienanfängerzahlen, geben wird. Dann wird das Gymnasium auf eine achtjährige Schulzeit umgestellt.
Alles wird schneller durchgezogen, wir sollen in kürzerer Zeit schneller lernen und ein Studium schaffen. Und wo bleibt der Mensch, wo das erwachsen werden?
Ganz ehrlich? Wenn ich bedenke, dass ich nach meinem Abi vor etlichen Jahren auch vor der Entscheidung Studium oder schulische Berufsausbildung stand, ich würde heute noch mehr als damals wieder den Weg der Berufsausbildung wählen. Dann hätte ich immer noch mit Mitte Zwanzig Zeit mich für ein Studium zu entscheiden.
Und hätte die Gewissheit und das Selbstvertrauen, um einige Dinge anders anzugehen.
Wer möchte denn bitte von einem 18-jährigen Abiturgänger erwarten, dass er sich womöglich auf Jahrzehnte verschuldet?
Die Wahl sollte gut überlegt sein – und wenn man sich für ein Studium entscheidet, dann sollte man die Finanzierung gut überlegen. Bafög, Kredit, Eltern, jobben? Wahrscheinlich eine Mischung aus allem, um es im harten Hochschulsystem zu schaffen.
Informationen sind das A und O, ein paar davon erhält man hier:
Bafög: www.das-neue-bafoeg.de
Kredit: z.B. die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)
Und bestimmt bei jedem Studentenwerk an den Uni und dem örtlichen Bafög-Amt.
Bild: © by www.JenaFoto24.de / Pixelio
Ausweitung von Studenten-BAföG
Wenn es nach der SPD geht, könnte schon bald das BAföG für Studenten, Schüler und Meisterschüler ausgeweitet werden. Auch ein gebührenfreis Studium ist im Gespräch, sowie die Abkehr vom bisher bekannten, gegliederten Schulsystem.
Die SPD hat heute ihr neues Regierungsprogramm vorgestellt. Zu den Eckpunkten im Bereich Bildung hat der SPD Vorstand heute folgende Punkte beschlossen: Eine Senkung der Anzahl von Schulabbrechern um mindestens 10%, dazu einen Solidaritätsbeitrag für die Bildung, eine deutlich verbessserte Durchlässigkeit im Schul- und Bildungssystem und ein gebührenfreies Erststudium bis hin zum Master.
Bildung ist Menschenrecht
Unter dieser Überschrift hat die SPD zu aktuellen Fragen rund um Bildung und Studium Stellung bezogen. Bereits die frühkindliche Bildung steht im Fokus – dazu das große Thema Schulstruktur und eine Änderung beim BAföG. So möchte die SPD gerne das BAföG für Studierende ausweiten, dazu das BAföG für Schüler und das Meister-BAföG. Eine Finanzierung des erweiterten BAföG fließt aus einer 2008 beschlossenen Anhebung der Ausgaben für Bildung bis 2015, sowie den angesprochenen Bildungssoli. Hier soll auf sehr hohe Einkommen ein sog. Bildungszuschlag erhoben werden.
Ich finde, das klingt alles schon ganz gut, auch wenn alles noch sehr wage zu sein scheint. Auch der zeitliche Rahmen ist noch nicht festgezurrt worden. Ich bin gespannt, ob diese Entwürfe wirklich durchgebracht werden oder die ganze Aktion einfach verpufft. Hier ist natürlich gerade die Ausweitung des BAföGs für uns von Interesse. Leider war noch nicht zu erfahren, wie genau das BAföG ausgeweitet werden soll und ob es Unterschiede zwischen Studium und z. B. Meisterschulen geben wird.
Ich bin gespannt, wie sich dieser neue Vorstoß entwickeln wird.
Konten von Sozialleistungsempfängern werden häufiger überprüft
Auch Bafög-Empfänger sollten in Zukunft ihre Konten ordentlich führen.
Seit 2007 dürfen Jobcenter sowie Sozial-Ämter, Bafög-Ämter und Wohngeldstellen in begründeten Verdachtsfällen zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern Kontonummern, Namen und Geburtsdaten eines Leistungsbeziehers abfragen.
Im Jahr 2007 waren es lediglich 300 Abfragen, im Jahr 2008 stieg die Anzahl der Abfragen jedoch sprunghaft auf 2.100 Überprüfungen an.
Neu ist jetzt, dass sämtliche Sozialbehörden, unter anderem eben auch das Bafög-Amt als Leistungsträger, diese Informationen direkt abrufen können. Ohne Mithilfe der Finanzämter.
Auch und gerade Konten von Hartz-IV Empfängern stehen besonders unter Beobachtung, um Missbrauchsfälle aufzudecken.
Quellen:
Focus.de
Sozialleistungen.info
Schüler-Bafög und Hartz IV – eine komplizierte Angelegenheit
Das Schüler-Bafög ist eine Sonderform des Bafög. Die Grundlage ist der §17 und der §12 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, da heißt es:
„1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 212 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 383 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.”
Anders als das Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien, welche ihr Bafög zur Hälfte als zinsloses Staats-Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss erhalten, muss Schüler Bafög nicht zurückgezahlt werden. Es ist komplett als Vollzuschuss zu verstehen.
Nun ist es so, dass vor 3 Wochen ca. die Meldung in der Presse kam, dass Schüler-Bafög Empfänger, die in einer Hartz IV Familie leben, diese einen Anspruch auf höhere Hartz IV Leistungen hat.
Am 6.4.09 hat nun der Bundessozialgericht einen Fall entschieden, der die Sachlage wieder ein wenig zu Ungunsten der Schüler-Bafög-Bezieher entscheidet:
„Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler-BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ihrer Mutter, deren Partner und zwei jüngeren Geschwistern in einem Haushalt lebt und die Hartz IV erhielten, Schüler-BAföG in Höhe von 192 Euro pro Monat (sowie Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich). Die Agentur für Arbeit darf die BAföG-Zahlung an die Auszubildende allerdings nicht antasten, sofern sie zweckgebunden ist. Das hält das Gericht für 20 Prozent der Leistung für angemessen (für ausbildungsbedingte Aufwendungen); 80 Prozent dürfen also berücksichtigt werden (weil dieser Teil für den Lebensunterhalt vorgesehen ist). (AZ: B 14 AS 61/07 R u. a.)”
Ich lasse das jetzt mal unkommentiert so stehen, da kann sich jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Quelle:
www.elo-forum.org
www.valuenet.de
Bild: © by S. Hofschläger / www.pixelio.de
