Meister-Bafög Zahlen steigen

Die Zahl derjenigen, die Meister-Bafög beziehen, ist im vergangenen Jahr deutlich gestiegen:
4 ½ Prozent, insgesamt 140.000 Personen, bezogen das Meister-Bafög im Jahr 2008.

Der Anteil der weiblichen Bafög-Bezieher blieb allerdings unter den durchschnittlichen Steigerungsergebnissen.
Bundesausbildungsministerin Schavan (CDU) hofft, dass durch die Neuregelungen des Meister-Bafögs, die jetzt ab dem 1. Juli 2009 in Kraft treten, noch mehr Menschen die Förderungsart beantragen. Das hofft sie jetzt nicht, weil die Bundesregierung so gerne Fördergelder abgibt, sondern weil offenbar endlich eingesehen wurde, dass es in Deutschland einen deutlichen Mangel an qualifiziertem Fachpersonal gibt.

Die Änderungen am 1. Juli dürften besonders alle Erzieherinnen und Altenpfleger freuen: diese Berufsgruppen sind erstmals förderbar mit Meister-Bafög.
Auch Existenzgründer und Familien mit Kindern werden zukünftig Verbesserungen erwarten dürfen, ebenso wie alle, die Ihre Ausbildung, Fortbildung oder Meisterprüfung erfolgreich bestanden haben.
„Die Wirtschaft sieht ein riesiges ungenutztes Potential für das Meister-Bafög (offiziell Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz). Denn jährlich schließen zwar rund 480 000 Menschen eine Berufsausbildung ab, aber nur 97 000 bilden sich erfolgreich zum Meister, Fachwirt oder -kaufmann weiter. 2008 wurden insgesamt rund 382 Mio. Euro bewilligt, sieben Prozent mehr als 2007. Von den Förderleistungen entfielen rund 267 Mio. Euro auf Darlehen und 114 Mio. Euro auf Zuschüsse.“ (Handelsblatt, 25.06.09)

Welche Verbesserungen die Meister-Bafög Novelle im Einzelnen mit sich bringt, kann auf den Seiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung im Detail nachgelesen werden.

Mehr Bafög – schnelleres Studium

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass Studenten, die den Bafög-Höchstsatz von 643 Euro erhalten, in der Regel schneller und erfolgreicher ihr Studium abschließen als beispielsweise Studenten, die nur den Bafög-Durchschnittssatz von 375 Euro oder weniger monatlich erhalten.

Eigentlich logisch: ein Student, der den Bafög-Höchstsatz bekommt, steht unter größerem Druck sein Studium fertig zu bekommen. Und zwar, wenn es geht, in der Regelstudienzeit, da nur während der Regelstudienzeit das Bafög gezahlt wird. Jemand, der von seinen Eltern beispielsweise gefördert wird, hat diesen Druck in der Regel nicht. Zumal oftmals ja familiäre Finanzhilfen nicht zurückgezahlt werden müssen wie das Bafög (bei dem muss die Hälfte wiedererstattet werden). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bafög Höchstsatz-Empfänger sein Studium innerhalb von 16 Semestern schafft, liegt bei 86%, wohingegen die Wahrscheinlichkeit bei familiär finanzierten Studenten nur bei gut der Hälfte (45%) liegt.
Ein Vergleich zwischen Nicht-Bafög Empfängern und BAföG-Empfängern mit lediglich einer durchschnittlichen Bafög-Unterstützung von monatlich 375 Euro oder weniger, zeigt zusätzlich: Studenten mit einem lediglich durchschnittlichen Bafögsatz brechen ihr Studium häufiger ab (42%) als Studenten, die gar nicht Bafög-berechtigt sind (36%).
Ein Nebenjob hat laut der Studie keinen Einfluss auf den Erfolg eines Studiums. Zumindest solange dadurch keine Lern- und Studierzeit eingeschränkt wird. Jede zusätzliche Lern-Stunde fürs Studium erhöhe die Abschluss-Wahrscheinlichkeit um 0,3 Prozent pro Semester.

Quelle: tagesspiegel

Gerichtsentscheid: Eltern müssen ihrem Kind Studiengebühren bezahlen

Eine Studentin klagte vor dem OLG Koblenz (Az.: 11 UF 519/08) und bekam Recht: ihr Vater muss ihre Studiengebühren bezahlen.

Konkret ging um folgende Situation: die Studentin hatte ihren leiblichen Vater verklagt, dieser sollte ihre Studiengebühren in Höhe von 602 Euro pro Semester zusätzlich zum Unterhaltsgeld zahlen. Der Vater war aber der Ansicht, dass seine Tochter ihre Studiengebühren aus seinen Unterhaltszahlungen bestreiten könne.

Mit dieser Frage beschäftigte sich nun das OLG Koblenz: sind Studiengebühren aus bereits geleisteten Unterhaltszahlungen anzusparen und davon zu bezahlen oder sind sie unabhängig von eventuellen monatlichen Unterhaltsleistungen anzusehen?

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht für die klagende Studentin: der Vater muss zusätzlich zum monatlichen Unterhaltsbetrag die Studiengebühren übernehmen, welche einen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf darstellen. Das Gericht machte allerdings einen Einschränkung geltend: der Anspruch muss von dem Kind VOR Semesterbeginn angemeldet werden. Da die Studentin ihren Bedarf erst nach Beginn des Semesters angemeldet hatte, müsse der Vater für das laufende Semester nicht rückwirkend die Studiengebühren bezahlen.

Forderung nach mehr Bafög

Chancengleichheit für alle. Das fordert einmal mehr das Deutsche Studentenwerk!

Wenn es um die Förderung der Studenten an Universitäten und Fachhochschulen im Land geht, dann springt das Deutsche Studentenwerk ein. Darunter fallen wesentliche Vorschläge zur Verbesserung der Lage an Unis, die den Parteien im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahlen vom Bundesverband der Studentenwerke vorgelegt werden. Einer der unerlässlichen Vorschläge  vom Präsidenten des DSW ist eine Korrektur der derzeitigen Sätze der Bafög Leistungen. In der derzeitigen Wirtschaftslage müsste auch im Bereich Bildung langsam eine Wirkung gezeigt werden. Die meiste Kritik der Studentenvertretung zielt aber immer noch auf die Ausbildungsförderung Bafög ab. Statistiken belegen, dass die  Leistungen von Bafög immer noch zu niedrig sind. Sonst wäre der Anteil der Studenten, die aus einem nicht akademischen Haushalt kommen, nicht so gering. Also hängt Bildung wohl doch noch von der Herkunft ab, was meiner Meinung nicht sein darf. Mit diesem Ergebnis belegt Deutschland im internationalen Ranking traurigerweise einen Spitzenplatz.

Um diesem “Spitzenplatz” zu entfliehen, gibt es nur eine Lösung: die Abschaffung der Studiengebühren!