Keine Einzelfallentscheidung bei Bafög
In einem kleinen Fragenkatalog an die Bundesregierung stellte die Fraktion “Die Linke” im Juni unter anderem die Frage, inwiefern die Bundesregierung, die Förderrichtlinien des Bafögs sowie die Pflege von kranken oder behinderten Eltern nicht ausdrücklich als Grund zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer definieren, begründen.
Nun kam die Antwort der Bundesregierung, in der es heißt, dass das Bafög Gesetz nicht alle “Individualumstände Betroffener”, einzelfallabhängig, berücksichtigen kann. Viel mehr befasst sich das Bafög bei der “Sicherung von Chancengleichheit in der Bildung” auf Auszubildende mit “typischen Lebenssituationen” beziehungsweise auf “unmittelbar ausbildungsbedingte Umstände”. Diese Grundsätze verfolgen auch die Richtlinien der Förderung der Begabtenförderungswerke. Die Erfordernis einer Änderung steht momentan seitens der Regierung nicht im Raum.
Weitere Fragen und Antworten aus dem kleinen Fragenkatalog zur “Staatlichen Förderung von Pflegenden Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern” finden Sie beim Deutschen Bundestag.
Studiengebühren Rückzahlung in NRW
Studierende der Ruhr-Universität Bochum (NRW) erhalten ihre Studiengebühren erstattet bzw. werden für zwei Semester von Studiengebühren befreit.
Grund dafür war eine Reihe von Beschwerden der Studierenden des Studiengangs Master of Education im Fach Latein. Aufgrund einer unzureichender Prüfungsorganisation, ein fehlender Textkorpus zur Prüfungsvorbeitung und Bedenken gegen die Berechnung der Arbeitsbelastung, könnten zur Verlängerung der Studienzeit geführt haben.
Ein Prüfungsgremium, das zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist, kann zur vorliegenden Situation Empfehlungen aussprechen und machte nun davon Gebrauch. In der Beitragssatzung der Ruhr-Universität steht folgendes zur Bereifung von Studiengebühren: für die Studienzeit verlängernden Auswirkungen der Prüfungsorganisation der Fakultät, die nicht durch die Studierenden zu verantworten sind. Aufgrund der Empfehlung des seit dem 1. April 2007 bestehende Gremiums, hat jetzt der Rektorat eine Betragserstattung beschlossen. Alle betroffenen Studierenden des Studiengangs werden auf Antrag für zwei Semester von den Studienbeiträgen befreit bzw. erhalten bis zu 750 Euro Studienbeträge zurückerstattet, wenn sie nicht weiter studieren wollen. Eine genaue Höhe der zuerstattenden Beiträge oder Befreiung richtet sich nach der Zeit, wie lange der Studierende im Studiengang eingeschrieben war. Im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis 2008.
Quelle: bildungsklick
Mehr Bafög-Empfänger als letztes Jahr
Nach dem im August 2008 das Bafög Gesetz geändert wurde, muss Deutschland zum jetzigen Zeitpunkt einen deutlichen Zuwachs an Bafög Empfänger unter den Studenten feststellen. Rund drei Prozent mehr als letztes Jahr erhalten nun staatliche Unterstützung. Wo hingegen die Anzahl der Schüler die eine Förderung erhalten nahzu unverändert blieb.
Durch die Änderung des Bafög Gesetzes stiegen die Freibeträge und die Fördersätze. Mit diesem Schritt sei man den Ausbildungswilligen entgegengekommen, die sich sonst aus finanziellen Gründen so ein Studium sonst nicht hätten leisten können. Es scheint so, dass die Bewilligung von Bafög wieder im Aufwind ist und aller Wahrscheinlichkeit nach auch weiter wachsen wird, so die Bundesbildungsministerin Annette Schavan (CDU).
Der momentane durchschnittliche geförderte Betrag für Schüler liegt bei 321 Euro monatlich. Studierende dürfen mit 398 Euro pro Monat rechnen. Bafög Empfänger die den Höchstsatz bekommen erhalten 648 Euro, was mehr als die Hälfte der Antragsteller ist. Damit stiegen die Ausgaben der Bafög Unterstützung auf 2,33 Milliarden Euro, was um die sechs Prozent sind.
Quelle: AFP
Reform für Bafög
Die Stimmen nach einer Reform für Bafög werden immer lauter. Jetzt fordern neben den Christlich-Demokratischen Studenten (bekannt unter RCDS) auch der Bundesverband der liberalen Hochschulgruppen eine neue Reform des Bafögs.
Es liegt schon eine Weile zurück, als sich eine Gruppe für die Abschaffung der Studiengebühren und einer Nachbesserung des Bafögs stark gemacht hatten. Jedoch happert es noch an der Umsetzung. Mittlerweile fragt man sich wer die Studiengebühren überhaupt eingeführt hat?! Denn in der Phase des Wahlkampfs möchte plötzlich niemand davon hören, dass er/sie dafür gestimmt hat.
Der RCDS hat sich zum Ziel gesetzt die bisherige Modell abzuschaffen und durch ein grundsätzliches Kreditmodell zu ersetzen. Ob es die Lösung ist? Daran zweifeln wohl die meisten Stundenten. Denn wer wirklich “Not am Mann” hat, der will sich auch nicht in der Situation mit “richtigen” Krediten auseinandersetzen.
Da ist der Lösungsansatz der Liberalen schon besser. Sie fordern nämlich, dass die Studierenden zunächst einen Zuschuss von monatlich 400 Euro bekommen sollen. Eine Berücksichtigung der Einkünfte der Eltern und der Studierenden soll es aber nicht geben.
Quelle: bafög-aktuell
Neuregelungen zum Meister-Bafög
Die Hälfte des Jahres ist nun schon vorbei. Es hat sich einiges im Bereich Bafög getan. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte gelten auch wieder neue Regelung bezüglich des Meister-Bafögs.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Profitieren von der Förderung können nun mehrere Berufsgruppen. Eine finanzielle Unterstützung vom Staat dürfen jetzt auch diejenigen erfahren, die Fortbildungen in der Altenpflege oder Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher machen wollen. Existenzgründer.
Sie erhalten wenn sie einen neuen Mitarbeiter oder einen Auszubildenden einstellen einen Darlehnsteilerlass, der bei 33 Prozent liegt. Vor der Änderung mussten mindestens zwei Arbeitnehmer dauerhaft eingestellt werden.
Was wurde am Meister-Bafög Gesetz geändert?
Eine Altersgrenze für das Meister-Bafög gibt es nicht mehr. Gefördert wird teils staatlich, teils über günstige Darlehn der KfW-Bankengruppe. Fortbildungswillige erhalten in der Regel 30,5 Prozent der Kosten für den Lehrgang. Die abzulegende Prüfung wird vom staatlichen Zuschuss bezahlt. Der restliche Eigenanteil muss über ein Darlehn finanziert werden. Diese Art der Förderung ist nur für all diejenigen sinnvoll, die sonst keine weiteren Zahler haben. Voraussetzung der beschriebenen Förderung ist eine Unterrichtsstundenanzahl von 400 Stunden in der angestrebten Fortbildung.
Wo muss der Meister-Bafög Antrag eingreicht werden?
Nun das hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Allerdings sollte man bedenken, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann. Daher früh genug drum kümmern, damit man auch mit Beginn der Fortbildung die Förderung bekommt.
Welche Fortbildungsarten werden unterstüzt?
Das Meister-Bafög, das nach dem Ausbildungsförderungsgesetz geregelt ist, unterstützt Fortbildungen in Teilzeit und Vollzeit. Aber auch Fernunterricht wird unterstützt wobei letzteres nicht endlos gilt.
Wie lange ist die Auszahlungsphase?
Maximal beträgt die Auszahlungsphase vier Jahre.
Weitere Abhängigkeiten der Förderung
Selbstverständlich ist die Förderung auch von persönlichen Verhältnissen abhängig. So kann bei Vollzeitmaßnahmen ein weiterer staatlicher Zuschuss für den Unterhaltsbeitrag erfolgen. Dieser Beitrag ist dann wiederum abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Singles haben bisher insgesamt 614 Euro (202 Euro Staat und 412 Euro Darlehnsanspruch) monatlich bekommen. Seit dem 1. Juli erhalten Singles 675 Euro. Am Interessantesten ist die Regelung wohl für Menschen mit Kindern. Die finanzielle Unterstützung wurde stark angehoben. So beträgt der monatliche Kinderzuschlag jetzt 210 Euro (vorher 179 Euro) und die staatliche Bezuschussung beträgt jetzt 50 Prozent.
Quelle: Versicherung
