Änderungen unter Schwarz-Gelber Regierung
Knapp vier Wochen nach der Bundestagswahl ist der neue Koalitionsvertrag zwischen Schwarz-Gelb fertig. Zur Unterzeichnung des neuen Koalitionsvertrags wird es heute Abend kommen. Beide Parteien, CDU/CSU und FDP, freuen sich auf die kommenden vier Jahre. Ob die Bürger mit den Änderungen zufrieden sind wird sich zeigen. Hier ein kurzer Überblick über die Änderungen die mit dem Studium einhergehen.
Was ändert sich beim Studium?
Die Elite unter den Studierenden erhalten zukünftig bis zu 300 Euro Förderung für ein Stipendiensystem. Der Clou, das Einkommen der Erziehungsberechtigten und etwaige bestehende BAföG-Leistungen werden nicht angerechnet.
Was ändert sich für Hartz-IV Empfänger?
Langzeitarbeitslose dürfen mehr behalten, denn das Schonvermögen verdreifacht sich auf 750 Euro pro Lebensjahr. So können die Arbeitslosen zukünftig mehr Geld sparen für ihr Rentenalter. Außerdem wird es Hartz-IV-Empfängern möglich sein, neben den gezahlten Beiträgen noch mehr hinzuzuverdienen ohne das es zur Kürzung des Arbeitslosengeldes kommt. Des Weiteren wird eine Anrechnung auf selbst genutze Immobilien nicht mehr statt finden.
Was ändert sich bei den Löhnen?
Ein sehr wichtiger Schritt ist die Einführung des Verbots von sittenwidrigen Löhnen. Darunter verstehen sich Löhne die mehr als ein Drittel unter dem durchschnittlichen Arbeitsentgelt der jeweiligen Branche liegen. Betroffene Bürger können schon jetzt klagen. Mit dem neuen Gesetz will man die Chancen auf Erfolg bei den Gerichten erhöhen. Ob es zur Gefährdung bei gesetzlichen Mindestlöhnen bezüglich Arbeitsplätze, Neueinstellungen doer Wettbewerbsfähigkeit kommt, will die neue Koalition bis zum Oktober 2011 prüfen.
Was ändert sich beim Kindergeld?
Auch hier erfahren Familien eine weitere finanzielle Unterstützung. Zwar nicht wie ursprünglich mal angedacht auf 200 Euro, sondern “lediglich” um 20 Euro auf 184 Euro und das zum 1. Januar. Darüberhinaus wird der steuerliche Grundfreibetrag für Kinder fast um 1.000 Euro angehoben. Ein Termin für den zweiten Schritt und dessen Höhe bleibt aber weiterhin offen.
Es wurden aber noch weitere Regelungen im Koalitionsvertrag aufgenommen, wie zum Beispiel das Thema Steuern (leichte Entlastung für Arbeitnehmer), Gesundheit (ab 2011 wird es für Kassenpatienten richtig teuer), Pflege (Aufbau einer verpflichteten zweiten Säule), Mehrwertsteuer (Gastwirt und Hoteliers bezahlen weniger), Bundeswehr (Wehrpflicht nur noch sechs Monate), Familie (Betreuungsgeld für Kinder daheim), Atomkraftwerke (längere Laufzeiten sowie zwei Schließungen), Justiz (kein Bundeswehreinsatz im Inneren), Sprachtests (jeder 4-jährige muss ausreichende Deutschkenntnisse haben), Landwirtschaft (750 Millionen für Bauern), Managergehälter (Schaffung von längerfristigen Anreizen), Ernährung (das Ampelsystem wird nicht ausgebaut) und der EU-Beitritt der Türkei, der weiterhin offen bleibt.
Wie seht ihr die Aussichten für Deutschland? In manchen Bereichen wie Kinderbetreuung und Kindergelderhöhung sieht es ganz schön positiv aus wie ich finde. Aber krankenversicherungsmäßig erwarten uns wohl harte Zeiten!
Quelle: ngz online
Einführung nationales Stipendiensystem
Den heutigen Tag können wir uns wohl rot im Kalender markieren. Denn die große Koalitionsrunde (CDU/CSU und FDP) hat klar gemacht, dass sie in der kommenden Legislaturperiode dem Thema Bildung absolute Priorität einräumen will.
Im Klartext heißt das: Ein neues nationales Stipendiensystem soll eingeführt werden, dass je zur Hälfte von Staat und Private finanziert wird. Diese Chance erhalten die besten Studierenden sowohl einer Universität als auch einer Fachhochschule. Zudem bleibt eine Weiterbezahlung des Bafög bestehen. Langfristig soll dadurch eine 10-prozentige Erhöhung, ein Plus von acht Prozent, erreicht werden, was wiederum die Durchlässigkeit im Bildungssystem erhöht. Neben vielen Studierenden an den Universitäten, haben so auch die Studierenden an Fachhochschulen mehr Möglichkeiten um ihren Werdegang zu gehen.
Mit dem Beschluss der Regierung konnten auch die Ängste, vom Wegfall des Bafögs, ausgeräumt werden. Wie es im Vorfeld im Wahlkampf den Eindruck vermittelte, dass es dazu kommen würde. Es wird sogar von einer neuen zweiten Säule im Bildungssystem gesprochen.
Wie steht ihr dem neuen Stipendiensystem gegenüber? Mehr positiv oder doch bedenken?
Quelle: dailynet
Bafög – Sofort-Rückzahlung oder Bafög-Kredit
Das Studium ist zu Ende und irgendwann stellt man sich die Frage: zahlt man nun den noch zurück zu zahlenden Bafög-Betrag auf einen Schlag zurück (so man denn in der Lage dazu ist) oder aber zahlt man den Bafög-Kredit in Raten ab?
Das ist ein bisschen eine Gretchen-Frage und noch vielmehr ein Rechenexempel!
Zuerst einmal der wichtigste Hinweis: wenn man sich im Internet schlau macht, bitte unbedingt auf das Alter der Artikel achten! Nicht selten kommt es vor, dass man erst nach Ende der Lektüre feststellt, dass man soeben einen Beitrag aus dem Jahr 2000 durchgelesen hat. Welcher natürlich schon längst wieder von neuen Bafög- Rückzahlungsregelungen ersetzt wurde und somit getrost unbeachtet bleiben darf.
Um die Entscheidung ein wenig leichter zu machen, ob es denn nun eine sofortige Rückzahlung sein soll oder aber eine Ratenabzahlung des Bafög-Kredits, hier nun ein paar derzeit (Stand Oktober 2009) gültige Aussagen generell über die Rückzahlung Deines Bafög-Darlehens:
• Dein Studienbeginn liegt nach März 2001: dann ist man weiterhin zur Rückzahlung von 50% des während der Regelstudienzeit erhaltenen Bafög-Darlehens verpflichtet, allerdings muss man nur noch maximal 10.000 Euro zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil). Eine höhere Rückzahlungssumme gibt es also nicht mehr.
• Schüler-Bafög fällt aus der ganzen Rückzahlungs-Debatte komplett raus, da das Schüler-Bafög grundsätzlich als sogenannter „Vollzuschuss“ gewährleistet wird – man muss es also nicht zurückzahlen.
• Jeder ist verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt stets seine aktuelle Adresse mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass die Aufforderung zur Rückzahlung auch zu gegebener Zeit tatsächlich passieren kann.
• Man muss unterscheiden zwischen dem Staatsdarlehen und dem eventuell zusätzlichen Bankdarlehen. Das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Das Staatsdarlehen meint die Rückzahlungs-Restsumme des ganz normalen Bafög-Darlehens, während das Bankdarlehen der KfW-Bank eine zusätzliche Darlehens-Möglichkeit während der Studienzeit darstellt. Um diese geht es hier aber nicht, sondern wir reden ausschließlich über das offizielle Staatsdarlehen.
Wann und in welchen Raten muss ich also das Bafög-Darlehen zurückzahlen?
In der Regel kommt ca. 4 ½ Jahre nach der Förderungshöchstdauer ein erstes Schreiben des Bundesverwaltungsamtes. In dem steht nichts anderes als ein sogenannter Feststellungsbescheid, der besagt, dass nach insgesamt 5 Jahren (also in ca. einem halben Jahr nach diesem Brief) die Rückzahlung des Staatsdarlehens beginnen wird. Er ist also so eine Art Vorankündigung für die beginnende Tilgung des Darlehens.
5 Jahre nach Studienende bzw. Förderungshöchstdauer beginnt dann also die Abzahlung des Darlehens. Und zwar in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro, die in der Regel in einem vierteljährlichen Rhythmus (3×105 = 315 Euro) eingezogen werden.
Der gesamte Tilgungszeitraum wird auf maximal 20 Jahre festgelegt. Mit diesem Kreditrechner könnt Ihr schnell selbst ermitteln wie lange ihr bei einer geringeren Laufzeit benötigt, um den Kredit zurückzubezahlen.
Kreditrechner-CreditPlus
Was kann ich machen, wenn ich zu wenig Geld verdiene, um die Bafög-Raten abzubezahlen?
Keine Angst, es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer Stundung, also einer Aufschiebung der Bafög-Rückzahlung, welche man in der Regel beim Bundesversorgungsamt (BVA) beantragt und welche für ein Jahr festgesetzt wird vorläufig.
Eine Stundung der Rückzahlungen kann man bewirken, wenn:
• Man unter 1040 Euro netto verdient (gültig seit Oktober 2008)
• Man zudem noch verheiratet ist. Dann nämlich kommen zusätzlich zur Untergrenze von 1040 Euro noch 520 Euro für den Ehepartner hinzu, die Grenze erhöht sich dementsprechend.
• Man außerdem noch im Haushalt lebende Kinder hat, dann erhöht sich der Freibetrag noch mal um 470 Euro je Kind.
• Allerdings sollte man beachten, dass natürlich die Gehälter aller im Haushalt lebenden Personen angerechnet werden.
Wann bekommt man denn nun einen Nachlass auf seine Bafög-Rückzahlungen?
Es gibt bestimmte Umstände, wann man einen Nachlass/Rabatt auf seine Rückzahlungen bekommt als Ex-Studierender:
• Wenn man besonders gute Studienleistungen nachweisen kann und bspw. zu den besten 30% des Abschlussjahrganges gehört.
• Wenn man besonders schnell studiert hat und bspw. 4 oder 2 Monate vor Förderungshöchstdauer bereits sein Studium abschließt, dann gibt es dort auch Nachlass-Vergünstigungen auf die Rückzahlungen (nachzulesen beispielsweise hier).
• Noch bis zum 31.12.2009 gilt die Nachlassregelung für Eltern, die ein Kind unter 10 Jahren erziehen, auch ihnen wird bis Ende 2009 noch ein Nachlass auf die Bafög-Rückzahlung gewährt.
Wichtig ist bei allen Nachlässen, dass diese nur und ausschließlich auf Antrag gewährt werden, welcher innerhalb von einem Monat nach dem offiziellen Zahlungsbescheid eingereicht werden muss.
Bafög-Sofort-Rückzahlung oder lieber weiter Ratenzahlung?
Das ist ein schlichtes Rechenbeispiel! Wenn man nun wissen möchte, ob es sich geldlich lohnt die Darlehns-Summe auf einen Schlag zu tilgen oder ob man bei einer Ratenzahlung bleiben sollte, der sollte sich da intensiv beraten lassen. Beispielsweise bei jeder Bafög-Beratungsstelle oder auch beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Man kann sich jedoch vorweg schon mal über folgende Sachen klar werden:
• Wer seine Darlehenssummer ganz oder teilweise ablöst, kann einen Antrag auf einen prozentualen Nachlass stellen, bei einem Restbetrag von 10.000 Euro und einer monatlichen Raten von 105 Euro wären das beispielsweise ein Nachlass von 28,5 Prozent! Das wäre eine Restsumme von 7150 Euro die es entweder zu bezahlen oder zu finanzieren gilt. Letzeres erfordert unweigerlich die folgende Berechnung: der aufzunehmende Kredit muss in seiner Zinsbelastung unbedingt weniger ergeben als der Nachlass auf eine Sofort-Rückzahlung. Sonst lohnt sich die ganze Aktion einer vorzeitigen Tilgung ja nicht.
• Es besteht natürlich die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, zum Beispiel bei der
CreditPlus Bank AG einen zinsgünstigen
SofortKredit (ab 3,59 %). Rechne es mit einem Berater gegen, welche Zinsbelastung dann auf Dich zukäme und welche Möglichkeiten Du hast.
• Wer nicht genau seine Zukunft planen kann, sollte folgendes bedenken: das Bafög-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen. Und man kann es stunden bzw. sich über einen gewissen Zeitraum von der Rückzahlung befreien lassen, etwa wenn man ein Kind unter 10 Jahren erzieht oder zu wenig verdient. Einen Kredit muss man immer bedienen, der nimmt erst mal keine Rücksicht auf die Lebenssituation.
• Wenn allerdings ein Kredit deutliche Ersparnis verspricht und die Lebensumstände stabil sind und auch stabil zu bleiben scheinen, dann ist eine sofortige Rückzahlung der gesamten Bafög-Darlehenssumme immer besser. In bar wäre natürlich das Beste, aber wenn in Kredit ebenfalls nochmal eine deutliche Ersparnis verspricht, dann ist auch dieser Weg vielversprechend.
Weitere Infos und Einzelheiten erfährt jeder Bafög-Rückzahler bei den Bafög-Ämtern.
Hilfreiche Internetseiten:
sozialleistungen.info
Studis online
creditplus.de
Bundesverwaltungsamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Genereller Hinweis: dieser Artikel hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern soll lediglich Hinweise an die Hand geben, die man als Bafög-Zurückzahler mal gelesen haben sollte. Aufgrund der ständigen Änderungen bei Rechtsurteilen und Gesetzesgrundlagen erhebt der Artikel auf keinen Fall den Anspruch auf Richtigkeit und kann auch keine Einzelfälle beratend unterstützen. Bitte informiere Dich auf jeden Fall in Deinem zuständigen BAföG-Amt oder einer dementsprechenden Bafög-Beratungsstelle über einzelne Modalitäten und individuelle Möglichkeiten einer Bafög-Rückzahlung!
Bafög Ämter tagen in Hamburg
Hamburg wird einmal mehr zur Tagungsstätte. Denn heute und morgen treffen sich dort Bafög-Experten und Bafög-Expertinnen aus allen Städten die dem Deutschen Studentenwerk angehören.
Hauptziel der Tagung ist die neue schwarz-gelbe Bundesregierung aufzufordern ihre Ziele, die sie im Wahlkampf versprochen haben, auch umzusetzen. Die Parteien warben mit Bafög Ausbau und einer starken staatlichen Studienfinazierung. Der Generalsekretär des Deutschen Studentenwerks, Achim Meyer auf der Heyde, ist davon überzeugt, dass ein starkes Bafög der Schlüssel zur Chancengleichheit und mehr sozialer Durchlässigkeit im hochselektiven deutschen Hochschulsystem ist. Zahlen belegen den positiven Effekt von Bafög. Seit 1971 haben nämlich etwa drei bis vier Millionen Menschen dank des Bafögs ihr Studium absolviert.
Ein erster Schritt in die richtige Richtung gab es letztes Jahr im Herbst 2008, wo die Bafög Bedarfssätze angehoben wurden (um 10 Prozent) und die Freibeträge auf das Elterneinkommen auf 8 Prozent besiegelt wurden. Damit wollte man die Förderung von bis zu 100.000 Studierende mehr im Monat sichern.
Bis jetzt eine gute Entscheidung die auch lange auf sich warten gelassen hat, nach langer Zeit des “Nichts-tuen”. Meyer auf der Heyde sieht aber noch immer potenziell an der Stelle der Elternfreibeträge. “Dann würden sich vor allem mehr Familien aus der unteren Mittelschicht, die bisher keine Förderung erhielten, für ein Studium entscheiden.”
Im Jahr 2008 erhielten 510.000 der rund zwei Millionen Studierende Bafög, was einer Ausgabensumme von 1,59 Milliarden Euro entspricht. Das BAföG wird zur Hälfte als Zuschuss und zur Hälfte als zinsloses, auf 10.000 Euro gedeckeltes Darlehen ausbezahlt.
Quelle: bildungsklick.de
