Mehr Bafög – schnelleres Studium

Eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung ergab, dass Studenten, die den Bafög-Höchstsatz von 643 Euro erhalten, in der Regel schneller und erfolgreicher ihr Studium abschließen als beispielsweise Studenten, die nur den Bafög-Durchschnittssatz von 375 Euro oder weniger monatlich erhalten.

Eigentlich logisch: ein Student, der den Bafög-Höchstsatz bekommt, steht unter größerem Druck sein Studium fertig zu bekommen. Und zwar, wenn es geht, in der Regelstudienzeit, da nur während der Regelstudienzeit das Bafög gezahlt wird. Jemand, der von seinen Eltern beispielsweise gefördert wird, hat diesen Druck in der Regel nicht. Zumal oftmals ja familiäre Finanzhilfen nicht zurückgezahlt werden müssen wie das Bafög (bei dem muss die Hälfte wiedererstattet werden). Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Bafög Höchstsatz-Empfänger sein Studium innerhalb von 16 Semestern schafft, liegt bei 86%, wohingegen die Wahrscheinlichkeit bei familiär finanzierten Studenten nur bei gut der Hälfte (45%) liegt.
Ein Vergleich zwischen Nicht-Bafög Empfängern und BAföG-Empfängern mit lediglich einer durchschnittlichen Bafög-Unterstützung von monatlich 375 Euro oder weniger, zeigt zusätzlich: Studenten mit einem lediglich durchschnittlichen Bafögsatz brechen ihr Studium häufiger ab (42%) als Studenten, die gar nicht Bafög-berechtigt sind (36%).
Ein Nebenjob hat laut der Studie keinen Einfluss auf den Erfolg eines Studiums. Zumindest solange dadurch keine Lern- und Studierzeit eingeschränkt wird. Jede zusätzliche Lern-Stunde fürs Studium erhöhe die Abschluss-Wahrscheinlichkeit um 0,3 Prozent pro Semester.

Quelle: tagesspiegel

Gerichtsentscheid: Eltern müssen ihrem Kind Studiengebühren bezahlen

Eine Studentin klagte vor dem OLG Koblenz (Az.: 11 UF 519/08) und bekam Recht: ihr Vater muss ihre Studiengebühren bezahlen.

Konkret ging um folgende Situation: die Studentin hatte ihren leiblichen Vater verklagt, dieser sollte ihre Studiengebühren in Höhe von 602 Euro pro Semester zusätzlich zum Unterhaltsgeld zahlen. Der Vater war aber der Ansicht, dass seine Tochter ihre Studiengebühren aus seinen Unterhaltszahlungen bestreiten könne.

Mit dieser Frage beschäftigte sich nun das OLG Koblenz: sind Studiengebühren aus bereits geleisteten Unterhaltszahlungen anzusparen und davon zu bezahlen oder sind sie unabhängig von eventuellen monatlichen Unterhaltsleistungen anzusehen?

Im vorliegenden Fall entschied das Gericht für die klagende Studentin: der Vater muss zusätzlich zum monatlichen Unterhaltsbetrag die Studiengebühren übernehmen, welche einen unterhaltsrechtlichen Mehrbedarf darstellen. Das Gericht machte allerdings einen Einschränkung geltend: der Anspruch muss von dem Kind VOR Semesterbeginn angemeldet werden. Da die Studentin ihren Bedarf erst nach Beginn des Semesters angemeldet hatte, müsse der Vater für das laufende Semester nicht rückwirkend die Studiengebühren bezahlen.

Forderung nach mehr Bafög

Chancengleichheit für alle. Das fordert einmal mehr das Deutsche Studentenwerk!

Wenn es um die Förderung der Studenten an Universitäten und Fachhochschulen im Land geht, dann springt das Deutsche Studentenwerk ein. Darunter fallen wesentliche Vorschläge zur Verbesserung der Lage an Unis, die den Parteien im Vorfeld der bevorstehenden Bundestagswahlen vom Bundesverband der Studentenwerke vorgelegt werden. Einer der unerlässlichen Vorschläge  vom Präsidenten des DSW ist eine Korrektur der derzeitigen Sätze der Bafög Leistungen. In der derzeitigen Wirtschaftslage müsste auch im Bereich Bildung langsam eine Wirkung gezeigt werden. Die meiste Kritik der Studentenvertretung zielt aber immer noch auf die Ausbildungsförderung Bafög ab. Statistiken belegen, dass die  Leistungen von Bafög immer noch zu niedrig sind. Sonst wäre der Anteil der Studenten, die aus einem nicht akademischen Haushalt kommen, nicht so gering. Also hängt Bildung wohl doch noch von der Herkunft ab, was meiner Meinung nicht sein darf. Mit diesem Ergebnis belegt Deutschland im internationalen Ranking traurigerweise einen Spitzenplatz.

Um diesem “Spitzenplatz” zu entfliehen, gibt es nur eine Lösung: die Abschaffung der Studiengebühren!

Studentische Mietkosten werden bezuschuss

Nach einem Entschluss vom Hessischen Landessozialgericht erhält eine Studentin, 22 Jahre, nun doch einen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten. Erst in zweiter Instanz gaben Darmstädter Richter der Studentin Recht. Abgelehnt wurde der Antrag der Studentin, weil sie kein BAföG beziehe und so auch laut SGB II keinen Zuschuss zu den Unterkunftskosten bekommen kann.

Zur Begründung hieß es, dass der Gesetzgeber so eine Fallkonstellation nicht bedacht habe. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots sei diese Regelungslücke aber schnellstmöglich zu schließen. Da sonst erhebliche Nachteile finanzieller Art für Betroffene entstehen würden. So müssten sie nicht nur auf den BAföG-Betrag unter der Bagatellgrenze verzichten, nein sondern auch auf den Zuschuss zu den Unterkunftskosten.
Für die Höhe des Zuschusses allein ist die Höhe der nicht gedeckten Unterkunftskosten maßgeblich. Eine Anrechnung von Kindergeld wird dabei nicht in Betracht gezogen. Darüber hinaus dürfen Azubis nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden, wenn es um den Zuschuss von Unterhaltskosten geht.

Quelle: Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts – L6 AS 340/08 BER

Ein Stipendien-Programm für NRW

stipendium-nrwAb dem kommenden Wintersemester 2009/2010 ist es soweit: das Land Nordrhein-Westfalen startet ein neues Stipendien Programm für begabte Studenten.

Laut Wirtschaftminister Pinkwart soll das Programm dann ca. 1200 begabte Studenten mit einer monatlichen Fördersumme von ungefähr 300 Euro unterstützen.
Dabei werden die Stipendien einkommensunabhängig gezahlt, das bedeutet dass auch ein Bafög Empfänger ein Stipendium bekommen kann.
Allerdings muss die Leistung stimmen. Die Hochschulen legen die Kriterien zur Auswahl selber fest, folgende können berücksichtigt werden:

• Gute Testnote
• Gute Abiturnote oder Empfehlung der Schule
• Empfehlung durch einen Professor
• Förderung bestimmter Studiengänge (z.B. Technik)
• Berufsausbildung vor Studienbeginn
• Studierende mit Kindern

Finanziert wird das Stipendium zur Hälfte vom Land, welches maximal 150 Euro pro Monat trägt, und zur anderen Hälfte von privaten Spendern und Firmen. Wobei das Geld von der Steuer absetzbar ist.
Das Stipendium wird für mindestens zwei Semester und maximal über die Regelstudienzeit gewährt, die Stipendiaten müssen regelmäßig ihre Leistungen nachweisen.
Ziel ist es, durch Stipendiums-Anreize sich die klügsten Köpfe für die Region und letztendlich damit auch für das Land zu sichern.

Bild: © by tommyS / Pixelio

Das Wahlprogramm der Grünen: kein BAföG mehr, keine Studiengebühren

bafoeg-grueneKeine Frage, die Sozialforderungen, die die Grünen auf ihrem Parteitag am Wochenende in ihr Wahlprogramm aufnahmen, haben es in sich:
Studiengebühren sollen – laut Willen der Grünen – abgeschafft werden.


Bafög soll abgeschafft werden. Die Studienfinanzierung müsse neu überdacht werden, so die Grünen.
Ihr neues Modell sieht folgende Eckpunkte vor:
• Zusätzlich sollen mehr als 500.000 neue Studienplätze geschaffen werden.
• Jeder Student bekommt bis zum 25. Lebensjahre eine monatliche Förderung von 200 Euro. Und zwar unabhängig vom Gehalt der Eltern.
• Zusätzlich sollen Studenten aus einkommensschwachen Haushalten ein Wohngeld von bis zu 272 Euro erhalten können.
• Auch ist ein Bedarfszuschuss von maximal 260 Euro pro Monat geplant.
• Laut den Grünen soll der Betrag für die studentische Krakenversicherung in Höhe von gut 66 Euro ebenfalls erstattet werden.
• Rechnet man alle Maximalbeträge zusammen, so stünde dem Studenten der Zukunft ein Betrag von monatlich gut 798 Euro zu, derzeit ist der Höchstbeitrag an Bafög 643 Euro.

Im Wahlprogramm der Grünen vom 8.-10- Mai heißt es zum Thema Bafög und „Grünes Zwei-Säulen-System”:
„Das bisherige BAföG ist in vielfacher Hinsicht unzureichend und ungerecht. Daher braucht es einen mutigen Umbau. Unser Ziel ist, vor allem mehr junge Menschen aus einkommensarmen Elternhäusern für ein Studium zu gewinnen. Daher wollen wir die staatliche Studienfinanzierung stärken und zu einem Zwei-Säulen-Modell ausbauen. Dabei kombinieren wir einen einheitlichen Sockelbetrag, der allen Studierenden elternunabhängig zugute kommt, mit einem Zuschuss für Studierende aus einkommensarmen Elternhäusern als starke soziale Komponente. Beide Säulen sind als Vollzuschüsse gestaltet. Kindergeld und Kinderfreibeträge werden dabei so umgewandelt, dass sie nicht länger an die Eltern, sondern direkt an die Studierenden fließen. Dieser Sockel wird damit in der Höhe deutlich über den heutigen Kindergeldzahlungen liegen. Wir sehen darin den Einstieg in einen Paradigmenwechsel hin zur elternunabhängigen Finanzierung von Studierenden.
Mit dem grünen Zwei-Säulen-Modell gewinnen wir mehr junge Menschen aus armen Haushalten und unterrepräsentierten Gruppen für ein Studium. Gleichzeitig verbessern wir die Möglichkeit aller Studierenden, ihren Lebensunterhalt zu finanzieren.

Die Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen sollte Abschlüsse europaweit vergleichbar und Studierende mobiler machen. Doch die Umsetzung in Deutschland hat vielfach das Gegenteil dessen erreicht, was damit an Hoffnungen verbunden war. Das wollen wir ändern. Studienbedingungen müssen verbessert, Verschulung und Arbeitsüberlastung zurückgenommen, die Gesamtdauer von Bachelorstudiengängen flexibler gehandhabt und der Wechsel zwischen Hochschulen auch innerhalb Deutschlands erleichtert werden. Auslandaufenthalte, Praktika und zivilgesellschaftliches Engagement müssen auch im Bachelorstudium möglich sein. Eine Verknappung des Angebots durch starre Übergangsquoten oder hohe Extragebühren vom Bachelor zum Master lehnen wir ab. Jede Absolventin und jeder Absolvent eines Bachelor-Studiengangs soll die Möglichkeit haben, einen Masterstudiengang zu studieren. Die unterschiedlichen Wege zur Promotion müssen erhalten bleiben, die Unterstützungs- und Betreuungsangebote für Promovierende müssen ausgebaut werden. Eine Verschulung der Promotionsphase lehnen wir ab.
Die soziale Dimension des Bologna-Prozesses muss ernst genommen werden. Insbesondere Studierende mit Kindern – auch aus nicht EU-Staaten – brauchen zudem Angebote und Unterstützung, um dennoch weiter zu studieren oder eine Studium aufnehmen zu können. Deshalb stehen wir für Kitas auf dem Campus die Möglichkeit des Teilzeitstudiums und flexible Stundenplangestaltung.
Wir setzen uns für die demokratisch verfasste Hochschule ein, deren paritätisch besetzte Gremien über die Hochschulbelange entscheiden. Die Hochschulen sollen das Prinzip der Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen anwenden. Dies gilt für den Zugang und für die Nutzung der Lehrangebote.”

On Top kommt noch die Forderung einer Erhöhung des Hartz IV Geldes auf 420 Euro.
Während ihr Euch den obigen Abschnitt vielleicht noch ein weiteres Mal durchlest, werde ich mich auf die Suche begeben nach möglichen Finanzierungsmodellen für das Grünen-Konzept.
Falls jemand eine brillante Idee hat, wie die Bafög-Ersatzlösung und die anderen Sozialleistungen der Grünen zu finanzieren und zu realisieren ist, immer her damit.

Bild: © by Stephanie Hofschläger / Pixelio

Studiengebühren-Abzocke an der Hochschule Niederrhein

studienabzockeEs hört einfach nicht auf, die Debatte über die Studiengebühren. In immer mehr Fällen werden nun berechtigte Zweifel über die Verwendung der Studiengebühren laut.

Neuster Fall: Die Hochschule Niederrhein in Krefeld und Mönchengladbach. Studentenvertreter wurden nach einer etwas konfusen Einnahmen-Ausgaben Aufstellung ihrer Uni im Herbst 2008 misstrauisch und rechneten mal nach. Das Ergebnis: Die Hochschule hatte seit Einführung der Studiengebühren im Wintersemester 2006/2007 jedes Jahr einen Überschuss von mehreren Millionen die nicht ausgegeben wurden sondern mit ins nächste Jahr übertragen wurden. Und so nahm die FH bei der Jahreswende 2007/2008 gut 3 Millionen Überschuss mit hinüber und zur Jahreswende 2008/2009 waren es dann schon 6 Millionen.

Es war zwar Geld ausgegeben worden, ja: „Sprachkurse und psychosoziale Beratung wurden geschaffen, für die Studenten Tutorien und Zeitmitarbeiter eingekauft, die Bibliothek erhielt mehr Geld, und man schaffte technische Ausrüstung für Hörsäle und Labore an.”
Dennoch bleiben jedes Jahr Unsummen an Studiengebühren liegen und wurden nicht für die „Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen” ausgegeben, wie es das Nordrhein-Westfälische Studienbeitragsgesetz vorschreibt.

Wo sind also all die hart und mühsam abgesparten oder verdienten Studiengebühren geblieben, fragte sich der AStA der Hochschule Niederrhein und hakte vehement beim Rektor der FH nach. Das Geld werde “mittelfristig bis 2015 in Personal investiert, genauer in 15 Professorenstellen und ebenso viele Mitarbeiterstellen”, erwiderte der Rektor. Was die Studentenschaft noch mehr erzürnte, da es jetzigen Studenten genau gar nichts bringt, wenn im Jahr 2015 mehr Professoren lehren. Zudem ist es eigentlich Landesaufgabe, das Schaffen und Bezahlen der Professorenstellen. Nur machen das immer weniger Bundesländer.
So dass sich etliche Hochschulen mit der schwierigen Lage konfrontiert sehen, entweder sie zahlen das aus den eigenen Mitteln bzw. den Geldtöpfen, die voll sind. Und das sind im Falle der FH Niederrhein nun mal die Studiengebühren-Töpfe. Bitter, aber wahr.

Ein Antrag der Studentenschaft auf unmittelbare Kürzung der Studiengebühren wurde im Senat der FH niedergeschmettert. Die Studentenvertreter sind sauer, verbittert. Robert Kramer, Mitglied des AStA, ebenfalls: Aus seiner Sicht demütigt das Rektorat die Studenten und wählt “den ganz bequemen Weg”. “Die sollen ihre Hausaufgaben machen und die Millionen sinnvoll einsetzen oder uns zurückgeben, denn wir brauchen es dringender”, fordert er.

Die Entwicklung setzt sich in anderen Bundesländern, an anderen Unis, fort: es ist zu befürchten, dass die Studentengelder nach und nach die normale Finanzierung der Unis übernehmen. Und der Staat freut sich, weil er mehr einsparen kann.

Meine Güte, da nimmt man als Student schon einen Kredit auf, zusätzlich zum Bafög, geht nebenbei jobben, damit man sich die Studiengebühren und alles weitere „leisten” kann, und dann geben die Unis die Gelder noch nicht einmal für das Vereinbarte aus!
Armes Deutschland.
Quelle: spiegel.de
Bild: © by Ernst Rose / Pixelio

Die Studiengebühren vor Gericht

studiengebuhrenJahrelang wurden sie im Vorfeld debattiert, die Studiengebühren. Und 2006/2007 dann tatsächlich in den meisten westdeutschen Ländern eingeführt, bis zu 500 Euro pro Semester zahlt ein Student, wenn er an einer Hochschule studieren möchte.

Akzeptiert sind die Studiengebühren bei den Betroffenen noch lange nicht, zu groß sei die Gefahr dass durch die Studiengebühren die Kluft zwischen Arm und Reich sich vergrößern könne, dass ein Studium immer mehr das Privileg der Menschen werde, die es sich schlicht leisten können.
Und so geht nun die ganze Debatte vor Gericht. Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Uni Paderborn hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.
Gegenstand der Klage ist die Frage, ob die Gebühren vereinbar sind mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt.
Die Studenten zweifeln außerdem an der Verwendung der Gelder. Die Gebühren verbleiben zwar an den Hochschulen, so wie es geplant war, aller seien dafür Landesgelder, die vorher den Unis zuflossen, nun woanders eingesetzt. So dass unter dem Strich kein Mehrwert und eine verbesserte Studiensituation aufgrund der Studiengebühren für eine Uni entstünde.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Wer sich im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzt und überlegt, ob er sich ein Studium „leisten” kann heutzutage, dem sei gesagt, dass mit ein wenig örtlicher Flexibilität das Thema Studiengebühr durchaus zu vermeiden ist.
Nicht alle Bundesländer haben diese Regelung nämlich eingeführt: Hessen hat als erstes westdeutsches Bundesland die Gebühren jüngst wieder gestrichen, und in den meisten der „neuen” Bundesländern werden sie derzeit höchstens geplant, sind aber noch nicht eingeführt.
Eine wirklich gute und aktuelle Liste findet ihr auf den Seiten von studis-online.de.

Edit am 30.04.09
Heute morgen im Radio gehört: die oben beschriebene Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angelehnt! Damit dürfen die Studenten in NRW auch im nächsten Semester zur Kasse gebeten werden und Studiengebühren entrichten.

Bild: © by Fionn Groe / Pixelio

Schuldenfalle Studium?

schuldenfalleIn England bricht ungefähr jeder sechste sein Studium ab – die Angst, auf einem unüberwindbaren Schuldenberg sitzen zu bleiben, ist zu groß.
Vor gut 10 Jahren führte man in England Studiengebühren ein: 1.175 britische Pfund, das sind umgerechnet ca. 1.700 Euro pro Jahr durften seitdem bezahlt werden.

Seit Herbst 2006 sind es satte 3.000 Pfund, die ein Studi dort bezahlen soll, knapp 4.500 Euro. Pro Jahr. Dass sich nur noch sozial Bessergestellte ein Studium erlauben können, scheint da fast klar. Oder aber man unterbricht sein Studium ein- oder mehrfach, um zwischendurch Vollzeit arbeiten zu gehen, bis man wieder genug Geld zusammenhat, um weiterzustudieren. Nebenher jobben reicht da womöglich nicht mehr. Oder, als letzte Möglichkeit, man nimmt einen Kredit auf.
Wobei, wenn man das mal durchrechnet, kommen einem schon mehr als leise Zweifel.
Bei einem 3-jährigen Studium macht das also ungefähr 13.700 Euro alleine an Studiengebühren. Rechnet man dann noch die Kosten für Unterkunft (und die sind verdammt teuer in England) und Verpflegung drauf, dann ist man schnell bei einer Summe, die 30.000 Euro übersteigt. Zumal es in England gang und gebe ist, nach der Uni noch so eine Art „After-Work” Drink mit seinen Kommilitonen trinken zu gehen. Wer nicht mitmacht, ist auch noch mit einem sozialen „Aus” konfrontiert.
Über 30.000 Euro für ein 3-jähriges Studium? Beim besten Willen: nein, danke.

In Deutschland sieht die Situation (noch) nicht ganz so schlimm aus, aber durch die fatale Kombination von Studiengebühreneinführung und Umstellung auf die wesentlich schnelleren Bachelor- und Master-Studiengänge ist die Richtung derzeitig eindeutig.
Die Zahl der verschuldeten Hochschüler steigt auch hier. Das Studium muss in einer wesentlich kürzeren Zeit durchgezogen werden. Da bleibt wenig Zeit für Jobben oder studentische Aktivitäten.
Der Erfolgsdruck wird immer größer, es müssen ab dem ersten Semester Nachweise geliefert werden. Eine Studie des Hochschul-Informations-Systems aus 2008 besagt, dass mittlerweile jeder Vierte sein Bachelor-Studium aufgab.
Dazu kommen völlig uneinheitliche Systeme: fast jede Hochschule hat eigene Aufnahmebedingungen.

Hochschule – quo vadis?

2001 dürfte es noch einmal spannend werden. Das ist das erste Jahr in dem es doppelte Abiturjahrgänge, und damit doppelte Studienanfängerzahlen, geben wird. Dann wird das Gymnasium auf eine achtjährige Schulzeit umgestellt.
Alles wird schneller durchgezogen, wir sollen in kürzerer Zeit schneller lernen und ein Studium schaffen. Und wo bleibt der Mensch, wo das erwachsen werden?

Ganz ehrlich? Wenn ich bedenke, dass ich nach meinem Abi vor etlichen Jahren auch vor der Entscheidung Studium oder schulische Berufsausbildung stand, ich würde heute noch mehr als damals wieder den Weg der Berufsausbildung wählen. Dann hätte ich immer noch mit Mitte Zwanzig Zeit mich für ein Studium zu entscheiden.
Und hätte die Gewissheit und das Selbstvertrauen, um einige Dinge anders anzugehen.
Wer möchte denn bitte von einem 18-jährigen Abiturgänger erwarten, dass er sich womöglich auf Jahrzehnte verschuldet?

Die Wahl sollte gut überlegt sein – und wenn man sich für ein Studium entscheidet, dann sollte man die Finanzierung gut überlegen. Bafög, Kredit, Eltern, jobben? Wahrscheinlich eine Mischung aus allem, um es im harten Hochschulsystem zu schaffen.

Informationen sind das A und O, ein paar davon erhält man hier:

Bafög: www.das-neue-bafoeg.de

Kredit: z.B. die KfW Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau)

Und bestimmt bei jedem Studentenwerk an den Uni und dem örtlichen Bafög-Amt.

Bild: © by www.JenaFoto24.de / Pixelio

Ausweitung von Studenten-BAföG

Wenn es nach der SPD geht, könnte schon bald das BAföG für Studenten, Schüler und Meisterschüler ausgeweitet werden. Auch ein gebührenfreis Studium ist im Gespräch, sowie die Abkehr vom bisher bekannten, gegliederten Schulsystem.

Die SPD hat heute ihr neues Regierungsprogramm vorgestellt. Zu den Eckpunkten im Bereich Bildung hat der SPD Vorstand heute folgende Punkte beschlossen: Eine Senkung der Anzahl von Schulabbrechern um mindestens 10%, dazu einen Solidaritätsbeitrag für die Bildung, eine deutlich verbessserte Durchlässigkeit im Schul- und Bildungssystem und ein gebührenfreies Erststudium bis hin zum Master.

Bildung ist Menschenrecht

Unter dieser Überschrift hat die SPD zu aktuellen Fragen rund um Bildung und Studium Stellung bezogen. Bereits die frühkindliche Bildung steht im Fokus – dazu das große Thema Schulstruktur und eine Änderung beim BAföG. So möchte die SPD gerne das BAföG für Studierende ausweiten, dazu das BAföG für Schüler und das Meister-BAföG. Eine Finanzierung des erweiterten BAföG fließt aus einer 2008 beschlossenen Anhebung der Ausgaben für Bildung bis 2015, sowie den angesprochenen Bildungssoli. Hier soll auf sehr hohe Einkommen ein sog. Bildungszuschlag erhoben werden.

Ich finde, das klingt alles schon ganz gut, auch wenn alles noch sehr wage zu sein scheint. Auch der zeitliche Rahmen ist noch nicht festgezurrt worden. Ich bin gespannt, ob diese Entwürfe wirklich durchgebracht werden oder die ganze Aktion einfach verpufft. Hier ist natürlich gerade die Ausweitung des BAföGs für uns von Interesse. Leider war noch nicht zu erfahren, wie genau das BAföG ausgeweitet werden soll und ob es Unterschiede zwischen Studium und z. B. Meisterschulen geben wird.

Ich bin gespannt, wie sich dieser neue Vorstoß entwickeln wird.

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