Statistik zu Bafög-geförderte Studenten
Die Grafik der Bafög-geförderten Studenten zeigt einen kleinen Rückgang seit 2004. Eine Erhöhung für die Zukunft ist wünschenswert! Ob das unter der neuen Regierung besser wird?
Das 1. Urlaubs Bafög
Ein Hotelier in Garmisch-Patenkirchen gewährt ab sofort das 1. Urlaubs Bafög für Schüler und Studenten. Aus eigener Erfahrung, selber Vater von zwei jugendlichen Kindern, weiß er, dass den Studenten und Schülern oft das nötig Geld fehlt um Urlaub fern ab von Uni und Co zu machen. Nicht wenige haben eine 40-Studenwoche und gehen nebenbei noch Arbeiten. Gerade jetzt wäre es doch toll am Wochenende wegzufahren. Und genau das möchte Heinrich Brunnthaler jetzt mit dem 1. Urlaubs Bafög ändern.
In diesem Jahr 2010 werden 100 Anträge bewilligt. Wer in den Genuss des 1. Urlaubs Bafög kommen möchte, der kann sich wie folgt darum bewerben.
Voraussetzungen und Bedingungen für das 1. Urlaubs Bafög
Jede/r der mindestens 18 Jahre alt ist und einen gültigen Schülerausweis bzw. Studentenausweis besitzt, kann sich bewerben.
Die Bafög Ermäßigung beträgt 50 Prozent auf den jeweiligen geltende Preis für Schüler und Studenten (Übernachtung und Frühstück exclusive Kurtaxe). Die Begleitperson erhält 10 Prozent Rabatt. Ausnahme bilden zwei genehmigte Bafög Empfänger im Doppelzimmer.
Im positiven Fall, Zustimmung der Kommission, erfolgt die angefragte Buchung je nach Verfügbarkeit.
Ablauf zur Bewerbung des 1. Urlaubs Bafög
Füllt einfach das Antragsformular aus. Die Chance der Genehmigung steigt mit der Qualität der Begründung. Ihr könnt auch ein Videoclip, maximal zwei Minuten, als Begründung erstellen und es dem Formular beifügen. Im Blog werden die besten und innovativsten Clips veröffentlicht. Mit dem Absenden erklärt ihr euch mit der Veröffentlichung einverstanden.
Eine Vergabe Kommission, Andrej Schulz-Succo (TT&S Travel Trade & Services Consulting), Gabriele Janetz (Vorstand Werbegemeinschaft “Die Alpenhotels in Ihrem Sinne”), Toni Biersack (Avis Autovermietung Garmisch-Partenkirchen) und Heinrich Brunnthaler (Hotelier und Gastgeber), bewertet das Antragsformular und veröffentlicht alle 14 Tage die ausgewählten Schüler und Studenten in einer Vergabeliste. Die Buchung des Aufenthalts erfolgt in Absprache mit dem Hotel.
Weitere Informationen zum 1. Urlaub Bafög findet ihr auf der Webseite des Hotels.
Fernstudenten vs Präsenzstudenten
Einer Umfrage nach, die von www.fernstudium-wissen.de und www.fernstudium-finden.de durchgeführt wurde, nehmen Fernstudenten eine staatliche Förderung wie Bafög oder Wohngeld viel weniger in Anspruch als Studierende einer Präsenzuniversität.
Der Befragung stellten sich 453 Berliner Studenten, davon 212 Fernstudenten und 241 Präsenzstudenten. Die Inanspruchnahme von Bafög liegt mit 61 Prozent bei den Präsenzstudenten weitaus höher als bei den Fernstudenten, die auf 17 Prozent kommen. Beim Wohngeld verhält es sich genauso, etwa 24 Prozent der eingeschriebenen Präsenzstudenten beantragten Wohngeld wohingegen nur 10 Prozent der Fernstudenten einen solche Antrag stellen. Herausragend war lediglich der hohe Anteil der Hartz IV Empfänger bei den Fernstudenten.
Der Umstand, hoher Anteil an Bafög Empfänger bei den Befragten, lässt sich unter anderem nur dadurch erklären, dass das Durchschnittsalter der Präsenzstudenten wesentlich jünger ist, als das von Fernstudenten. Nach dem jetzigen Stand der Bafög-Gesetze haben Studierende ab einem Alter von 30 Jahren keinen Anspruch mehr auf Bafög Leistungen. Bei der Befragung lag das Durchschnittsalter bei 22,4 Jahren (Präsenzstudenten) bzw. bei 31,4 Jahren (Fernstudenten). Eine weitere Erklärung des Unterschieds liegt in der Beschäftigung einer Vollzeit Tätigkeit bei den Fernstudenten. Sie müssen meist keine zusätzliche Förderung in Anspruch nehmen, ausser die Hartz IV empfangenden Fernstudenten.
Nahe zu identische Gründe erklären auch den Umstand bei den Wohngeldempfängern. Fernstudenten haben oft höher bezahlte Jobs, im Vergleich zu ihren Kollegen (Präsenzstudenten), die aufgrund der Vorgaben des Bafögs auf niedrig Lohnstellen angewiesen sind, um so den Pflichten der Bafög Regelungen nach zu kommen: Aufstockung des Bafögs oder ausschliessliche Finanzierung durch Bafög.
Mit dem Ergebnis der Umfrage dürfte der Ruf der Fernstudenten weiter voran getrieben werden. Denn Arbeitgeber haben kürzlich bestätigt, dass Fernstudenten mindestens ein gleiches wenn nicht noch höheres Ansehen bei ihnen haben als Präsenzstudenten.
Quelle: presseecho
Mehr Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende
Wie neulich schon berichtet wird es neben der Bafög Erhöhung auch eine 2-prozentige Anhebung der Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen geben. Es handelt sich hierbei um eine automatische Änderung der Bafög-Regelungen bezugnehmend auf die Verweisung im Sozialgesetzbuch III. Nach dem aktuellsten Stand wird die Anhebung zum diesjährigen Ausbildungsbeginn am 1. August in Kraft treten.
Eine weitere Steigerung ist bei den Freibeträgen vom Einkommen in Sicht, sowie im geplanten Bafög Änderungssatz, wo insbesondere das Ausbildungsgeld von Menschen mit Behinderung bedacht werden bezugnehmend auf Bedarfssätze und Freibeträge. Ziel ist es, einen Gleichklang zwischen der Förderung des Lebensunterhalts während des Studiums und der beruflichen Ausbildung zu erlangen. Im Bundeskabinett wurde die Bafög-Anhebung am 13. Januar 2010 beschlossen und für den Herbst avisiert.
Die Berufsausbildungsbeihilfe
Die Agentur für Arbeit zahlt eine Berufsausbildungshilfe für Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen oder deren Elternhaus zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. In besonderen Fällen spielt die Entfernung zum Haushalt der Eltern aber keine Rolle.
Mit der Förderung sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten überwunden werden, die einer beruflichen Qualifizierung gegenüber stehen. Ferner die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt sowie eine Sicherung und Verbesserung der Standortsunabhängigkeit im Beruf.
Die Anspruchshöhe der Berufsausbildungsbeihilfe varriert je nach Art der Unterbringung, der Ausbildungsvergütung und dem Jahreseinkommen der Eltern, Ehegatten/Lebenspartner. Ganz unabhängig vom Einkommen wird die Teilnahme einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder einer beruflichen Eingliederung, gefördert.
Es findet eine teilweise pauschalisierte Kostenerstattung statt, bezugnehmend auf die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Weitere Informationen zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, zu ausbildungsbegleitende Hilfen, zu sozialpädagogischer Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung, zu organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung, zu Berufsausbildungsvorbereitungen und Einstiegsqualifizierungen und zu Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
