Das berufsbegleitende Studium als Bachelor Studium

Berufsbegleitende Studien sind eine gute Möglichkeit für Menschen, die neue Wege für den eigenen Berufsalltag suchen. Oder aber für diejenigen die keine Zeit haben ein Vollzeitstudium zu machen.
Noch nie war es einfacher eine weitere Qualifikation zu erwerben ohne den gewohnten Lebensstil, inklusive Beruf, ganz aufzugeben, oder?

Wer sich in Deutschland für ein Studium entscheidet, egal ob Abend-, Fern- oder Präsenzstudium, dem stellt sich früher oder später die Frage Bachelor/Master oder Diplom/Magister. Erleichterung gibt es seit Anfang 2010, denn in Zukunft wird das neue Bachelorstudium den Diplomstudiengang ablösen. Damit will Deutschland dem Bologna Prozess nachkommen. Ziel der Reform (Bologna Prozess) ist die Schaffung und Vereinheitlichung eines europäischen Hochschulraumes. Im Vergleich zum Diplom ist die Studiendauer für das Bachelorstudium etwas kürzer – 3 bis 4 Jahre. Allgemein gesehen gibt es eine Reihe von Vorteilen die für das Bachelorstudium sprechen. Zum einen ist da die Möglichkeit direkt im Anschluss ein zwei bis vier semesterlanges Master Studium anzufügen. Darüber hinaus genießt der Bachelor Abschluss eine europaweite Anerkennung und eine internationale Bekanntheit.

Es gibt sogar die Möglichkeit das Bachelorstudium als berufsbegleitendes Studium zu belegen. Dazu besucht der angehende Akademiker entweder eine Abendschule, an zwei oder drei Tagen unter der Woche und am Samstag ganztägig oder er entscheidet sich für das Fernstudium, wo die Unterrichtsmaterialien digital zur Verfügung gestellt werden. Theoretisch ist auch jeder Studiengang wählbar, der auch im Präsenzstudium zur Wahl steht. Jedoch werden die Abschlussprüfungen bei Fernstudien vorwiegend an der Hochschule selber oder an Einrichtungen in der näheren Umgebung, unter fachgerechter Aufsicht, abgelegt, um Betrug von vorne herein auszuschließen.

Wer sich also für ein berufsbegleitendes Studium entscheidet, sollte sich im Vorfeld darüber im Klaren sein, dass dieser Weg kein "Zucker" schlecken ist! Aber die Herausforderung lohnt sich und die neuen Karriere- und Verdienstmöglichkeiten die sich draus ergeben sind die Strapazen alle Male wert oder?

Mängel bei GEZ-Gebührenbefreiung

Eine GEZ-Gebührenbefreiung kann von bestimmten Personenkreisen beantragt werden. Allerdings findet keine rückwirkende Befreiung auf eine Bewilligung statt. Eine GEZ-Gebührenbefreiung wird demnach erst ab dem Folgemonat wirksam. Dieser Umstand lässt nun auch die Verbraucherzentrale (Niedersachsen) aufhorchen.

Studenten die einen Bafög Antrag zu Semesterbeginn stellen müssen in der Regel mit einigen Monaten Wartezeit rechnen bevor der Bafög Antrag bewilligt wird. Anders wie bei der GEZ-Gebührenbefreiung erhält der Student eine rückwirkende Bafög Zahlung, kann aber jedoch erst einen Monat nach der Bafög-Gewährung mit der GEZ-Gebührenbefreiung rechnen. Sprich die bis dahin zuzahlenden Beiträge müssen vom Studenten aus eigener Tasche bezahlt werden und werden auch nicht zurückerstattet. Den Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge, denn im Sinne der Studenten wäre es nur Recht, wenn zukünftig der Beginn der Gebührenbefreiung mit dem Bafög-Bescheid gekoppelt wird.

Hartz-IV Empfänger hingegen haben keine Chance auf eine GEZ-Gebührenbefreiung, wenn sie einen Zuschlag nach ALG-I erhalten. Genauso wie Bezieher von Wohngeld. Die Verbraucherschützer fordern hier die Gewährung einer Befreiung, solange der gewährte Zuschlag unter 17,98 Euro (monatliche Rundfunkgebühr) liegt. Momentan wird Wohngeld vor Sozialhilfe gewährt, da Wohngeld-Bezieher vorrangig auf das Wohngeld eines Erstbezuges angewiesen sind.
In den Augen der Verbraucherschützer ist diese Regelung sehr verbraucherunfreundlich, da es keine Wahlmöglichkeiten gibt. Ferner sind die Regeln bezüglich der Härtefälle sehr unklar und ziehen eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich. Wohngeld sollte aus genannten Gründen als Befreiungstatbestand gelten, so die Verbraucherschützer.

Quelle: call-magazin.de
Bild: © by og./Pixelio.de

Mehr Schüler Bafög für Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg lockt mit mehr Schüler-Bafög Schüler aus einkommensschwachen Familien in die Oberstufe. Am Dienstag beschloss die rot-rote Landesregierung in Potsdam einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu, der ab nächsten Schuljahr in Kraft treten könnte. Im Juni soll das Gesetz vom Landtag verabschiedet werden. Erste Schüler-Bafög Zahlungen könnten dann im August fließen.

Zum Kreis der bezuschussten Schüler gehören Familien die Hartz IV-Leistungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber erhalten. Konkret bedeutet das, dass Oberstufenschüler deren Hauptwohnsitz in Brandenburg ist und das Einkommen der Eltern mit einem Kind unter 2000 Euro liegt, einen Zuschuss erhalten. Bei zwei Kindern darf das Einkommen nicht höher als 2500 Euro sein. Derzeit muss der Bafög beziehende Schüler einen eigenen Haushalt oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um Bafög, nach den gleichen Bafög-Sätzen zu erhalten wie Studenten, beziehen zu können. Zukünftig sollen auch brandenburgische Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, unterstützt werden.

Geplant ist eine stufenweise Einführung

Zuerst erhalten die Schüler Beihilfe die in der Jahrgangsstufe 11 sind. In den darauffolgenden Jahren sind auch Schüler-Beihilfen für die Jahrgangsstufen 12 und 13 vorgesehen. Die Landesregierung geht im ersten Jahr der Schüler-Bafög Bezuschussung von 1,6 Millionen Euro Gesamtausgaben aus, die 2013 5,3 Millionen Euro betragen werden. In erster Linie dient der Zuschuss dem Kauf von Fachbüchern oder Notebooks. Ferner können auch Schulfahrten davon bezahlt werden. Ein Nachweis über die jeweilge Verwendung des Schüler-Beihilfen Zuschusses ist nicht erforderlich.

Positiv wie es scheint, hat aber auch die Schüler-Beihilfen Bezuschussung schon jetzt ein Problem, denn ab dem 1. Januar 2011 (bis dahin müssen die Hartz-IV-Gesetze reformiert sein, bundesweit) müssen auch die Bildungsausgaben bei der Bemessung der Hartz IV Sätze berücksichtigt werden. D.h, dass das Oberstufenschüler-Geld als Einkommen zählt und somit die staatliche Leistung für die Familien wiederum eingeschränkt wird.

Studium wird auch im Ausland gefördert

Bafög, Studium und Ausland Komponenten die sich vereinbaren lassen? Ja. Denn das Recht auf Leistungen nach dem Bafög enden nicht an Deutschlands Grenzübergängen. Ein Verwaltungsgericht hat kürzlich einem deutschen Studenten die staatliche Stütze zugesprochen. Normalerweise werden Bafög-Zahlungen nur in besonderen Einzelfällen ins Ausland überwiesen. Das Gericht sah die garantierte Option Wohn- und Arbeitsort in der EU frei wählen zu dürfen gewichtiger an, als die Bafög-Regeln. Sogar von einem Verstoß gegen das europäische Recht ist die Rede. Der Student lebt derzeit mit seinen Eltern in Paris und belegt ein Medizinstudium. Die Bafög-Zahlung darf in einem solchen Fall nicht ausgesetzt werden.

Mit der Einschränkung wird in das verliehene Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten zu dürfen, eingegriffen. Begründung des Verwaltungsgerichts Münster:

Hier hätte der junge Mann, um BAföG für sein Studium in Frankreich zu bekommen, auf einen ständigen Wohnsitz im EU-Ausland verzichten oder nach Deutschland zurückziehen müssen. Das sei jedoch unangemessen, weil es für ihn mit «persönlichen Unannehmlichkeiten» und zusätzliche Kosten verbunden wäre. (VwG Münster, 6 K 2465/08)

Quelle: anwalt.de

KfW-Bank Kredite weiterhin niedrig

Die KfW-Bank legt jedes Jahr zum 1. April und 1. Oktober ihre Zinsen für studentische Kreditangebote neu fest. Mit der heutigen Angleichung wird nach den vergangen Jahren ein weiteres Tief erreicht! So liegen die nominalen Zinsen für den Bildungskredit bzw. das Bafög Bankdarlehn bei 1,96 Prozent, für den KfW-Studienkredit bei 3,29 Prozent, für das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen bei 3,06 Prozent, für das bayerische Studienbeitragsdarlehen bei 2,69 Prozent und für das AFBG Meister-BAföG bei 2,66 Prozent.

Das hört sich für Studenten sicherlich erstmal sehr verlockend an, doch ihr solltet immer im Hinterkopf haben, dass Zinsen zu jeder Zeit wieder steigen können und schon in der nächsten Anpassung deutlich höher liegen könnten als zum Zeitpunkt der Beantragung. Und das könnte für den ein oder anderen ein fataler Weg in den “Ruin” sein. Daher im Vorfeld die genauen Vorteile und Nachteile erörtern und sich zu keinen schnellen Entscheidungen verleiten lassen. Aus meiner Sicht ist daher eine Studienfinanzierung nur über Kredite nicht ratsam.
Eine mögliche Option könnte hier noch die Zinsfestschreibung sein, auch wenn dieser nicht zu so einem niedrigen Zinssatz garantiert werden kann. Aber immerhin eine gleichbleibende Konstante über den abgeschlossenen Zeitraum des Kredits. Einziger Nachteil, die Zinsfestschreibung kann nur über höchstens 10 Jahre laufen, ist nur für das Bafög-Bankdarlehn vorgesehen und muss mindestens einen Monat vor der neuen Anpassung beantragt werden.

Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen der Konditionen für Kreditnehmer der KfW-Bank findet ihr hier.

Quelle: bafoeg-rechner
Bild: © by Peter Kirchhoff/Pixelio.de