Sonderfall Auslands-BAföG

Jeder Studierende sollte in der Plaungsphase fürs Auslandssemester ans Stellen eines BAföG-Antrags denken. Denn im Ausland gelten andere Bedarfs- und Förderungssätze.

“Deshalb kann es sein, dass Studenten bei einem Aufenthalt in einem anderen Land BAföG bekommen, obwohl sie in Deutschland wegen des Einkommens ihrer Eltern abgelehnt wurden», sagte Elisabeth Diederich vom Studierendenwerk in Hamburg zu SZ-Online. Genauso könne kein Studierender sein hierzulande bewilligtes BAföG einfach mit ins Ausland nehmen. Denn so würden den BAFöG-Beziehern Zuschüsse entgehen. Für jedes Land ist ein anderes deutsches BAfög-Amt zuständig. Jeder sollte sich schon frühzeitig um Fragen nach Antragsformularen und Abgabe aller Unterlagen kümmern. Neben dem Bedarfssatz gibt es Extra-Zuschläge für Reisekosten oder Zusatzleistungen der Krankenkasse. Diese müssen später zur Hälfte zurückgezahlt werden. Maximal 4.600 Euro werden außerdem pro Jahr als Zuschuss zu den Studiengebühren bewillgt und müssen nicht zurückgezahlt werden. Die Semester, in denen ein Studierender BAföG im Ausland bezieht werden später nicht in die Berechnung der Höchstförderungsdauer einbezogen, so dass sich der Bezug der Förderung insgesamt verlängert. Auslands-BAföG gibt es bis zu fünf Semester lang.

(Quelle: SZ-Online)

Kommentare