BAföG Antrag
Jeder darf nach seinem 15. Geburtstag BAföG beantragen; auch die Eltern dürfen den BAföG Antrag stellen. Die Formblätter erhaltet Ihr, wenn Sie Euch nicht bereits z.B. bei der Immatrikulation mitgeschickt werden, beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung, das auch über die Bewilligung der Förderung entscheiden wird. Zuständig ist entweder das jeweilige Studentenwerk, das Amt für Ausbildungsförderung des Bezirks oder aber der Stadt/des Kreises des elterlichen Wohnorts. Bei Auslandsausbildungen ist eines von 17 Auslandsämtern zuständig (Liste unter www.bafoeg-rechner.de/FAQ/bafoeg_ausland.php). Alle Formulare für den BAföG-Antrag sind zudem online verfügbar;
Gewährt wird die Förderung rückwirkend für den laufenden Monat und zumeist für ein Jahr (Bewilligungszeitraum). Obwohl das Antrags- und Bewilligungsverfahren weitestgehend automatisiert abläuft, kann immer der Fall eintreten, dass eine Bescheinigung noch beglaubigt werden muss oder es zu Nachfragen des Amtes kommt. Deshalb ist es sehr wichtig, dass Ihr den Antrag auf Ausbildungsförderung so früh wie möglich stellt, damit Ihr durch eventuelle Verzögerungen nicht in finanzielle Bedrängnis geratet.
Wenn Ihr unsicher seid, ob Ihr alles in der geforderten Form beisammen habt, könnt Ihr neben den Beratungssprechstunden des Amtes für Ausbildungsförderung/des Studentenwerks auch die kostenlose Hotline des Bildungsministeriums zum BAföG nutzen. Neben Anfragen per E-Mail (www.das-neue-bafoeg.de/de.103.php) wird Euch unter 0800-22 36 341 telefonisch weitergeholfen.
Ein vollständiger Antrag basiert auf dem
- Formblatt 1 (Angaben zu meinem Einkommen).
Hinzu kommen in verschiedenen Kombinationen
- Anlage 1 zum Formblatt 1 (bei Erstanträgen, Anträgen auf Auslands-BAföG und nach Ausbildungsunterbrechung)
- Anlage 2 zum Formblatt 1 (für Kinderbetreuungszuschlag)
- Formblatt 2 (Bescheinigung nach § 9 BAföG oder das von der Hochschule versandte entsprechende Formular)
- Formblatt 3 (Erklärungen von Mutter, Vater, Ehepartner)
- Formblatt 4 (bei Erstantragstellern mit ausländischem Pass)
- Formblatt 5 (Leistungsnachweis nach dem 4. Fachsemester)
- Formblatt 6 (für Auslands-BAföG)
- Formblatt 7 (bei Aktualisierungsanträgen, wenn also die Eltern inzwischen weniger verdienen als im Veranschlagungszeitraum)
- Formblatt 8 (wenn Vorausleistungen beantragt werden).
