BAföG bei Studiengangwechsel

Wer einen Studiengangwechsel plant und nicht sofort umsetzt, sondern im bisherigen Fach eingeschrieben bleibt, muss damit rechnen, seinen BAföG-Anspruch zu verlieren. Doch von dieser Regel gibt es Ausnahmen.

Zum Beispiel dann, wenn Studierende aus organisatorischen Gründen nicht unverzüglich wechseln können, zwar im alten Studiengang eingeschrieben bleiben, aber bereits Lehrveranstaltungen in ihrem neuen Fach besuchen und auch Prüfungen ableben.
Ein Kläger hatte zwei Semester Anglistik studiert und sich dann für den Wechsel zur Betriebswirtschaftslehre entschieden. Dies teilte er sofort dem BAföG-Amt mit und erklärte, er könne sich erst nach dem dritten Semester umschreiben, weil der Beginn eines BWL-Studiums nur dann zum Wintersemester möglich wäre. Daraufhin stellte das BAföG-Amt die Zahlungen ein und forderte bereits geleistete Beträge für das dritte Studiensemester zurück, da der Student seinen angekündigten Wechsel nicht sofort in die Tat umsetzte. Doch wie der Richter feststellte, hatte der Student zum nächst möglichen Zeitpunkt das Studienfach gewechselt und hatte bereits ab dem dritten Semester Seminare und Vorlesungen für BWL besucht, auch wenn er eigentlich noch für Anglistik eingeschrieben war. Der Student hatte Prüfungsleistungen für sein neues Studienfach erbracht und deshalb fiel die Entscheidung laut Gericht positiv für den Studenten aus.

Quelle: freiepresse.de

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