BAföG-Betrug und die Spätfolgen

Wer nach Aufdeckung eines BAföG-Betrugs zu einer Geldstrafe verurteilt wird und über das vermeintlich geringe Strafmaß erleichtert ist, sollte mit möglichen Spätfolgen dieses Urteils rechnen.

Zum Beispiel könnte diese Geldstrafe bei späteren Bewerbungen um einen Arbeitsplatz zum Problem werden. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Thomas M. Amann weist darauf hin, dass alle Geldstrafen, die über 90 Tagessätzen liegen, ins Führungszeugnis für Arbeitgeber eingetragen werden. Handele es sich nicht um die erste Geldstrafe, werde das Vergehen in jedem Fall eingetragen. Auch Führungszeugnisse für Arbeitsplätze bei Behörden und das Bundeszentralregister führen sämtliche Geldstrafen unabhängig von ihrer Höhe auf, so der Rechtsexperte.
Thomas M.Amann rät deshalb, niemals einen Strafbefehl nach BAföG-Betrug ohne Akteneinsicht nach und Beratung eines Rechtsanwaltes zu akzeptieren. Der Empfänger habe für die Überprüfung zwei Wochen Zeit und müsse dann gegebenenfalls Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, wenn dies sinnvoll ist. Im besten Fall könne dies zu einem Freispruch oder zumindest um eine Senkung der Geldstrafe unter die Eintragsgrenze führen. Das erleichtert den späteren Einstieg ins Berufsleben erheblich.

Quelle: prcenter.de

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