BAföG Rückzahlung


Wie lässt sich die BaföG-Darlehenssumme reduzieren?

Wenn Ihr für Eure Berufsausbildung oder Euer Studium teilweise über BaföG finanziert, müsst Ihr Euch über kurz oder lang auch damit befassen, dass diese Zahlungen ein Darlehen darstellen, das nach Ausbildungsende zurückgezahlt werden muss. Die Förderung einer schulischen Ausbildung wird als “Vollzuschuss” gewährt, das bedeutet, dass die Summe auch nicht anteilig zurückgezahlt werden muss. Bei der Ausbildungsförderung sind – unabhängig von der tatsächlich gezahlten Summe sowie der Förderungsdauer – die Hälfte Zuschuss, die Hälfte Darlehen. Letzteres ist, wenn auch zinslos, von Euch zurückzuzahlen. Einerseits sind die pauschal angesetzten Bedarfssätze nicht so hoch angesetzt, dass nach wenigen Jahren bereits große Summen zusammen gekommen sind – andererseits sind diese Schulden doch ein anwachsender Berg, den Ihr vor Euch herschiebt, bis Ihr finanziell in der Lage seid, ihn wieder abzubauen. Wenn Ihr nach dem 1. März 2001 zu studieren begonnen habt, ist die Höchstsumme der Schulden auf 10.000 Euro begrenzt (der aber erst greift, wenn alle Reduktionen und Erlasse ausgeschöpft sind).
Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Abschluss der geförderten Ausbildung, die meist vierteljährlich zu zahlenden Raten werden einkommensabhängig berechnet und betragen mindestens 315 Euro. Das Darlehen ist innerhalb von 20 Jahren (bei zeitweiser Freistellung: bis zu 30 Jahren) zurückzuzahlen. Was geschieht, wenn Ihr mit der Rückzahlung in Verzug geratet? Überschreitet die versäumte Rückzahlung eine Frist von 45 Tagen, werden anteilig sechs Prozent Zinsen jährlich berechnet.
Zu diesem langsamen und manchmal recht mühevollen Abarbeiten gibt es Alternativen, die sich sogar kombinieren lassen. Wenn Ihr es geschickt anstellt, wird Euch in Großteil der Förderungssumme erlassen. Im Folgenden werden die besten Methoden dargestellt, um Eure Schulden radikal zu reduzieren oder gar in einem einzigen Schritt aus der Welt schaffen zu können.

1. Vorzeitiges Rückzahlen
Wenn es Euch möglich ist, das Darlehen vorzeitig ganz oder anteilig zu tilgen, werden hierfür Teile des Darlehens erlassen. Die folgende Übersicht zeigt in 1.000-Euro-Schritten (je hälftig Förderung und Darlehen), wieviel Ihr zahlen müsst, wenn Ihr keine weiteren Rabatte in Anspruch nehmen, die Summe aber auf einmal zurückzahlen könnt, der erzielte Rabatt ist in Klammern angegeben:

  • 1.000: 460 (8%)
  • 2.000: 910 (9%)
  • 3.000: 1.350 (10%)
  • 4.000: 1.770 (11,5%)
  • 5.000: 2.188 (12,5%)
  • 6.000: 2.595 (13,5%)
  • 7.000: 2.975 (15%)
  • 8.000: 3.360 (16%)
  • 9.000: 3.735 (17%)
  • 10.000: 4.075 (18,5%)
  • 20.000: 7.151 (28,5%)

Bei größeren Summen ist eine solche vorzeitige Rückzahlung sogar günstiger, wenn man dies mit einem Bankdarlehen finanziert, weil dessen Zinsen noch immer unter den eingesparten Summen liegen. Trotzdem ist diese Methode nur dann anzuraten, wenn Ihr Euch sicher seid, dieses verzinste Bankdarlehen wirklich kontinuierlich zurückzahlen zu können. Wenn Eure Einkünfte niedrig und für die nächsten Jahre nicht wirklich sicher sind, ist der durch die Kreditbelastung erzielte Nutzen unverhältnismäßig klein gegenüber der Sicherheit der zinslosen Rückzahlung, die bei finanziellen Engpässen auch ganz aussetzen kann. Hier gilt: Rechnet die Alternativen gründlich durch und lasst Euch dabei ggf. von einem UNABHÄNGIGEN Berater helfen!

2. Schnell studieren

Wenn Ihr es schafft, Eure Ausbildung vier Monate vor dem Ende der Förderungshöchstdauer zu beenden, werden Euch auf Antrag pauschal 2.560 Euro erlassen; bei zwei Monaten beträgt die Summe immerhin noch 1.025 Euro.
3. Guter Abschluss
Wenn Ihr zu den besten 30 Prozent seines Prüfungsjahrgangs gehört, wird Euch ein Teil des Darlehens erlassen. Ein Viertel, wenn Ihr innerhalb der Förderungshöchstdauer Euren Abschluss erworben habt, ein Fünftel, wenn dies spätestens ein halbes Jahr nach Auslaufen der Förderungshöchstdauer, und 15 Prozent, wenn dies innerhalb eines Jahres nach diesem Termin geschehen ist. Der Antrag darauf ist spätestens einen Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu stellen. Dies gilt allerdings nur für diejenigen von Euch, die ihre Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben; es gibt jedoch Ausnahmen, über die das Amt für Ausbildungsförderung unterrichtet.
Wer seine Ausbildung an einer Akademie absolviert hat, erhält unabhängig von der Ausbildungsdauer einen Erlass von einem Fünftel der Summe.
4. Niedriges Einkommen
Wer monatlich nicht mehr als derzeit 960 Euro (alte Bundesländer 1.040 Euro) netto verdient, wird von der Verpflichtung zur Rückzahlung freigestellt. Diese Summe erhöht sich, wenn Ihr Kinder habt, um jeweils 435 (470) Euro, wenn Ihr verheiratet seid, um 480 (520) Euro. Weder Kinder noch Ehepartner dürfen sich selbst in einer förderungswürdigen Ausbildung befinden. Haben diese ein eigenes Einkommen, verringert sich die angegebene Summe um diesen Betrag. Besondere Regelung gelten bei der Betreuung von Behinderten sowie bei Alleinerziehenden von Kindern unter 16 – in diesem Fall erhöht sich der Betrag um bis zu 175 Euro (erstes Kind) resp. 85 Euro (jedes weitere). Die Freistellung wird jeweils für ein Jahr genehmigt.

Möglicherweise erscheint es Euch illusorisch, zügig zu studieren, beste Ergebnisse zu erzielen und zugleich noch das Geld anzusparen, das es Euch ermöglicht, nur einen Teil der Darlehenssumme tatsächlich zurückzahlen zu müssen. Nur Mut: Wer nicht das ganze “Programm” schafft, reduziert die Schuld auch durch Teile davon. Und: Im BaföG-Amt arbeiten Menschen! Ein Anruf, eine Email oder ein Brief können Fragen klären und Probleme aus der Welt schaffen. Das BaföG hat den Zweck, Euch die Ausbildung zu ermöglichen – es ist nicht dafür konzipiert worden, Euch für lange Zeit unter Schulden ächzen zu lassen.