Keine Einzelfallentscheidung bei Bafög
In einem kleinen Fragenkatalog an die Bundesregierung stellte die Fraktion “Die Linke” im Juni unter anderem die Frage, inwiefern die Bundesregierung, die Förderrichtlinien des Bafögs sowie die Pflege von kranken oder behinderten Eltern nicht ausdrücklich als Grund zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer definieren, begründen.
Nun kam die Antwort der Bundesregierung, in der es heißt, dass das Bafög Gesetz nicht alle “Individualumstände Betroffener”, einzelfallabhängig, berücksichtigen kann. Viel mehr befasst sich das Bafög bei der “Sicherung von Chancengleichheit in der Bildung” auf Auszubildende mit “typischen Lebenssituationen” beziehungsweise auf “unmittelbar ausbildungsbedingte Umstände”. Diese Grundsätze verfolgen auch die Richtlinien der Förderung der Begabtenförderungswerke. Die Erfordernis einer Änderung steht momentan seitens der Regierung nicht im Raum.
Weitere Fragen und Antworten aus dem kleinen Fragenkatalog zur “Staatlichen Förderung von Pflegenden Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern” finden Sie beim Deutschen Bundestag.
Neuregelungen zum Meister-Bafög
Die Hälfte des Jahres ist nun schon vorbei. Es hat sich einiges im Bereich Bafög getan. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte gelten auch wieder neue Regelung bezüglich des Meister-Bafögs.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Profitieren von der Förderung können nun mehrere Berufsgruppen. Eine finanzielle Unterstützung vom Staat dürfen jetzt auch diejenigen erfahren, die Fortbildungen in der Altenpflege oder Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher machen wollen. Existenzgründer.
Sie erhalten wenn sie einen neuen Mitarbeiter oder einen Auszubildenden einstellen einen Darlehnsteilerlass, der bei 33 Prozent liegt. Vor der Änderung mussten mindestens zwei Arbeitnehmer dauerhaft eingestellt werden.
Was wurde am Meister-Bafög Gesetz geändert?
Eine Altersgrenze für das Meister-Bafög gibt es nicht mehr. Gefördert wird teils staatlich, teils über günstige Darlehn der KfW-Bankengruppe. Fortbildungswillige erhalten in der Regel 30,5 Prozent der Kosten für den Lehrgang. Die abzulegende Prüfung wird vom staatlichen Zuschuss bezahlt. Der restliche Eigenanteil muss über ein Darlehn finanziert werden. Diese Art der Förderung ist nur für all diejenigen sinnvoll, die sonst keine weiteren Zahler haben. Voraussetzung der beschriebenen Förderung ist eine Unterrichtsstundenanzahl von 400 Stunden in der angestrebten Fortbildung.
Wo muss der Meister-Bafög Antrag eingreicht werden?
Nun das hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Allerdings sollte man bedenken, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann. Daher früh genug drum kümmern, damit man auch mit Beginn der Fortbildung die Förderung bekommt.
Welche Fortbildungsarten werden unterstüzt?
Das Meister-Bafög, das nach dem Ausbildungsförderungsgesetz geregelt ist, unterstützt Fortbildungen in Teilzeit und Vollzeit. Aber auch Fernunterricht wird unterstützt wobei letzteres nicht endlos gilt.
Wie lange ist die Auszahlungsphase?
Maximal beträgt die Auszahlungsphase vier Jahre.
Weitere Abhängigkeiten der Förderung
Selbstverständlich ist die Förderung auch von persönlichen Verhältnissen abhängig. So kann bei Vollzeitmaßnahmen ein weiterer staatlicher Zuschuss für den Unterhaltsbeitrag erfolgen. Dieser Beitrag ist dann wiederum abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Singles haben bisher insgesamt 614 Euro (202 Euro Staat und 412 Euro Darlehnsanspruch) monatlich bekommen. Seit dem 1. Juli erhalten Singles 675 Euro. Am Interessantesten ist die Regelung wohl für Menschen mit Kindern. Die finanzielle Unterstützung wurde stark angehoben. So beträgt der monatliche Kinderzuschlag jetzt 210 Euro (vorher 179 Euro) und die staatliche Bezuschussung beträgt jetzt 50 Prozent.
Quelle: Versicherung
Studentische Mietkosten werden bezuschuss
Nach einem Entschluss vom Hessischen Landessozialgericht erhält eine Studentin, 22 Jahre, nun doch einen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten. Erst in zweiter Instanz gaben Darmstädter Richter der Studentin Recht. Abgelehnt wurde der Antrag der Studentin, weil sie kein BAföG beziehe und so auch laut SGB II keinen Zuschuss zu den Unterkunftskosten bekommen kann.
Zur Begründung hieß es, dass der Gesetzgeber so eine Fallkonstellation nicht bedacht habe. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots sei diese Regelungslücke aber schnellstmöglich zu schließen. Da sonst erhebliche Nachteile finanzieller Art für Betroffene entstehen würden. So müssten sie nicht nur auf den BAföG-Betrag unter der Bagatellgrenze verzichten, nein sondern auch auf den Zuschuss zu den Unterkunftskosten.
Für die Höhe des Zuschusses allein ist die Höhe der nicht gedeckten Unterkunftskosten maßgeblich. Eine Anrechnung von Kindergeld wird dabei nicht in Betracht gezogen. Darüber hinaus dürfen Azubis nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden, wenn es um den Zuschuss von Unterhaltskosten geht.
Quelle: Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts – L6 AS 340/08 BER
Ausweitung von Studenten-BAföG
Wenn es nach der SPD geht, könnte schon bald das BAföG für Studenten, Schüler und Meisterschüler ausgeweitet werden. Auch ein gebührenfreis Studium ist im Gespräch, sowie die Abkehr vom bisher bekannten, gegliederten Schulsystem.
Die SPD hat heute ihr neues Regierungsprogramm vorgestellt. Zu den Eckpunkten im Bereich Bildung hat der SPD Vorstand heute folgende Punkte beschlossen: Eine Senkung der Anzahl von Schulabbrechern um mindestens 10%, dazu einen Solidaritätsbeitrag für die Bildung, eine deutlich verbessserte Durchlässigkeit im Schul- und Bildungssystem und ein gebührenfreies Erststudium bis hin zum Master.
Bildung ist Menschenrecht
Unter dieser Überschrift hat die SPD zu aktuellen Fragen rund um Bildung und Studium Stellung bezogen. Bereits die frühkindliche Bildung steht im Fokus – dazu das große Thema Schulstruktur und eine Änderung beim BAföG. So möchte die SPD gerne das BAföG für Studierende ausweiten, dazu das BAföG für Schüler und das Meister-BAföG. Eine Finanzierung des erweiterten BAföG fließt aus einer 2008 beschlossenen Anhebung der Ausgaben für Bildung bis 2015, sowie den angesprochenen Bildungssoli. Hier soll auf sehr hohe Einkommen ein sog. Bildungszuschlag erhoben werden.
Ich finde, das klingt alles schon ganz gut, auch wenn alles noch sehr wage zu sein scheint. Auch der zeitliche Rahmen ist noch nicht festgezurrt worden. Ich bin gespannt, ob diese Entwürfe wirklich durchgebracht werden oder die ganze Aktion einfach verpufft. Hier ist natürlich gerade die Ausweitung des BAföGs für uns von Interesse. Leider war noch nicht zu erfahren, wie genau das BAföG ausgeweitet werden soll und ob es Unterschiede zwischen Studium und z. B. Meisterschulen geben wird.
Ich bin gespannt, wie sich dieser neue Vorstoß entwickeln wird.
Schüler-Bafög und Hartz IV – eine komplizierte Angelegenheit
Das Schüler-Bafög ist eine Sonderform des Bafög. Die Grundlage ist der §17 und der §12 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, da heißt es:
„1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 212 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 383 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.”
Anders als das Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien, welche ihr Bafög zur Hälfte als zinsloses Staats-Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss erhalten, muss Schüler Bafög nicht zurückgezahlt werden. Es ist komplett als Vollzuschuss zu verstehen.
Nun ist es so, dass vor 3 Wochen ca. die Meldung in der Presse kam, dass Schüler-Bafög Empfänger, die in einer Hartz IV Familie leben, diese einen Anspruch auf höhere Hartz IV Leistungen hat.
Am 6.4.09 hat nun der Bundessozialgericht einen Fall entschieden, der die Sachlage wieder ein wenig zu Ungunsten der Schüler-Bafög-Bezieher entscheidet:
„Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler-BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ihrer Mutter, deren Partner und zwei jüngeren Geschwistern in einem Haushalt lebt und die Hartz IV erhielten, Schüler-BAföG in Höhe von 192 Euro pro Monat (sowie Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich). Die Agentur für Arbeit darf die BAföG-Zahlung an die Auszubildende allerdings nicht antasten, sofern sie zweckgebunden ist. Das hält das Gericht für 20 Prozent der Leistung für angemessen (für ausbildungsbedingte Aufwendungen); 80 Prozent dürfen also berücksichtigt werden (weil dieser Teil für den Lebensunterhalt vorgesehen ist). (AZ: B 14 AS 61/07 R u. a.)”
Ich lasse das jetzt mal unkommentiert so stehen, da kann sich jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Quelle:
www.elo-forum.org
www.valuenet.de
Bild: © by S. Hofschläger / www.pixelio.de
Studentenanstieg dank neuer BAföG-Reform
Die letzte Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes aus dem Jahr 2001 brachte eine deutlich positive Verbesserung bei der Studentenanzahl mit sich.
Der Anteil von studierenden Arbeitskindern stieg damals von 12 auf 18% innerhalb eines Jahres. So soll auch der Anstieg von förderberechtigen Schülern wieder deutlich steigen.
Kompletter Beitrag zur BAföG-Reform wird Zahl der Studierenden steigen lassen
136 Millionen zusätzlich für Bafög
Die Bundesregierung stellt 2009 mehr Geld für Bildung und Forschung zur Verfügung. 136 Millionen Euro davon werden fließen zusätzlich in das Bafög Programm.
Versprochen werden neben der erhöhung des Bafög eine höhere Anzahl an Geförderten, zudem wird mehr Geld in die Begabtenförderung investiert und das Meister-Bafög angehoben.
