Mängel bei GEZ-Gebührenbefreiung
Eine GEZ-Gebührenbefreiung kann von bestimmten Personenkreisen beantragt werden. Allerdings findet keine rückwirkende Befreiung auf eine Bewilligung statt. Eine GEZ-Gebührenbefreiung wird demnach erst ab dem Folgemonat wirksam. Dieser Umstand lässt nun auch die Verbraucherzentrale (Niedersachsen) aufhorchen.
Studenten die einen Bafög Antrag zu Semesterbeginn stellen müssen in der Regel mit einigen Monaten Wartezeit rechnen bevor der Bafög Antrag bewilligt wird. Anders wie bei der GEZ-Gebührenbefreiung erhält der Student eine rückwirkende Bafög Zahlung, kann aber jedoch erst einen Monat nach der Bafög-Gewährung mit der GEZ-Gebührenbefreiung rechnen. Sprich die bis dahin zuzahlenden Beiträge müssen vom Studenten aus eigener Tasche bezahlt werden und werden auch nicht zurückerstattet. Den Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge, denn im Sinne der Studenten wäre es nur Recht, wenn zukünftig der Beginn der Gebührenbefreiung mit dem Bafög-Bescheid gekoppelt wird.
Hartz-IV Empfänger hingegen haben keine Chance auf eine GEZ-Gebührenbefreiung, wenn sie einen Zuschlag nach ALG-I erhalten. Genauso wie Bezieher von Wohngeld. Die Verbraucherschützer fordern hier die Gewährung einer Befreiung, solange der gewährte Zuschlag unter 17,98 Euro (monatliche Rundfunkgebühr) liegt. Momentan wird Wohngeld vor Sozialhilfe gewährt, da Wohngeld-Bezieher vorrangig auf das Wohngeld eines Erstbezuges angewiesen sind.
In den Augen der Verbraucherschützer ist diese Regelung sehr verbraucherunfreundlich, da es keine Wahlmöglichkeiten gibt. Ferner sind die Regeln bezüglich der Härtefälle sehr unklar und ziehen eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich. Wohngeld sollte aus genannten Gründen als Befreiungstatbestand gelten, so die Verbraucherschützer.
Quelle: call-magazin.de
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Mehr Schüler Bafög für Brandenburg
Das Bundesland Brandenburg lockt mit mehr Schüler-Bafög Schüler aus einkommensschwachen Familien in die Oberstufe. Am Dienstag beschloss die rot-rote Landesregierung in Potsdam einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu, der ab nächsten Schuljahr in Kraft treten könnte. Im Juni soll das Gesetz vom Landtag verabschiedet werden. Erste Schüler-Bafög Zahlungen könnten dann im August fließen.
Zum Kreis der bezuschussten Schüler gehören Familien die Hartz IV-Leistungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber erhalten. Konkret bedeutet das, dass Oberstufenschüler deren Hauptwohnsitz in Brandenburg ist und das Einkommen der Eltern mit einem Kind unter 2000 Euro liegt, einen Zuschuss erhalten. Bei zwei Kindern darf das Einkommen nicht höher als 2500 Euro sein. Derzeit muss der Bafög beziehende Schüler einen eigenen Haushalt oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um Bafög, nach den gleichen Bafög-Sätzen zu erhalten wie Studenten, beziehen zu können. Zukünftig sollen auch brandenburgische Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, unterstützt werden.
Geplant ist eine stufenweise Einführung
Zuerst erhalten die Schüler Beihilfe die in der Jahrgangsstufe 11 sind. In den darauffolgenden Jahren sind auch Schüler-Beihilfen für die Jahrgangsstufen 12 und 13 vorgesehen. Die Landesregierung geht im ersten Jahr der Schüler-Bafög Bezuschussung von 1,6 Millionen Euro Gesamtausgaben aus, die 2013 5,3 Millionen Euro betragen werden. In erster Linie dient der Zuschuss dem Kauf von Fachbüchern oder Notebooks. Ferner können auch Schulfahrten davon bezahlt werden. Ein Nachweis über die jeweilge Verwendung des Schüler-Beihilfen Zuschusses ist nicht erforderlich.
Positiv wie es scheint, hat aber auch die Schüler-Beihilfen Bezuschussung schon jetzt ein Problem, denn ab dem 1. Januar 2011 (bis dahin müssen die Hartz-IV-Gesetze reformiert sein, bundesweit) müssen auch die Bildungsausgaben bei der Bemessung der Hartz IV Sätze berücksichtigt werden. D.h, dass das Oberstufenschüler-Geld als Einkommen zählt und somit die staatliche Leistung für die Familien wiederum eingeschränkt wird.
Studium wird auch im Ausland gefördert
Bafög, Studium und Ausland Komponenten die sich vereinbaren lassen? Ja. Denn das Recht auf Leistungen nach dem Bafög enden nicht an Deutschlands Grenzübergängen. Ein Verwaltungsgericht hat kürzlich einem deutschen Studenten die staatliche Stütze zugesprochen. Normalerweise werden Bafög-Zahlungen nur in besonderen Einzelfällen ins Ausland überwiesen. Das Gericht sah die garantierte Option Wohn- und Arbeitsort in der EU frei wählen zu dürfen gewichtiger an, als die Bafög-Regeln. Sogar von einem Verstoß gegen das europäische Recht ist die Rede. Der Student lebt derzeit mit seinen Eltern in Paris und belegt ein Medizinstudium. Die Bafög-Zahlung darf in einem solchen Fall nicht ausgesetzt werden.
Mit der Einschränkung wird in das verliehene Recht eines jeden Unionsbürgers, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei bewegen und aufhalten zu dürfen, eingegriffen. Begründung des Verwaltungsgerichts Münster:
Hier hätte der junge Mann, um BAföG für sein Studium in Frankreich zu bekommen, auf einen ständigen Wohnsitz im EU-Ausland verzichten oder nach Deutschland zurückziehen müssen. Das sei jedoch unangemessen, weil es für ihn mit «persönlichen Unannehmlichkeiten» und zusätzliche Kosten verbunden wäre. (VwG Münster, 6 K 2465/08)
Quelle: anwalt.de
KfW-Bank Kredite weiterhin niedrig
Die KfW-Bank legt jedes Jahr zum 1. April und 1. Oktober ihre Zinsen für studentische Kreditangebote neu fest. Mit der heutigen Angleichung wird nach den vergangen Jahren ein weiteres Tief erreicht! So liegen die nominalen Zinsen für den Bildungskredit bzw. das Bafög Bankdarlehn bei 1,96 Prozent, für den KfW-Studienkredit bei 3,29 Prozent, für das niedersächsische Studienbeitragsdarlehen bei 3,06 Prozent, für das bayerische Studienbeitragsdarlehen bei 2,69 Prozent und für das AFBG Meister-BAföG bei 2,66 Prozent.
Das hört sich für Studenten sicherlich erstmal sehr verlockend an, doch ihr solltet immer im Hinterkopf haben, dass Zinsen zu jeder Zeit wieder steigen können und schon in der nächsten Anpassung deutlich höher liegen könnten als zum Zeitpunkt der Beantragung. Und das könnte für den ein oder anderen ein fataler Weg in den “Ruin” sein. Daher im Vorfeld die genauen Vorteile und Nachteile erörtern und sich zu keinen schnellen Entscheidungen verleiten lassen. Aus meiner Sicht ist daher eine Studienfinanzierung nur über Kredite nicht ratsam.
Eine mögliche Option könnte hier noch die Zinsfestschreibung sein, auch wenn dieser nicht zu so einem niedrigen Zinssatz garantiert werden kann. Aber immerhin eine gleichbleibende Konstante über den abgeschlossenen Zeitraum des Kredits. Einziger Nachteil, die Zinsfestschreibung kann nur über höchstens 10 Jahre laufen, ist nur für das Bafög-Bankdarlehn vorgesehen und muss mindestens einen Monat vor der neuen Anpassung beantragt werden.
Eine Übersicht über die aktuellen Zahlen der Konditionen für Kreditnehmer der KfW-Bank findet ihr hier.
Quelle: bafoeg-rechner
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Neues Hartz IV Konzept der SPD
Knapp zwei Monate vor den NRW-Landtagswahlen, sieht sich die SPD im Handlungszug, um ihre Wähler zu festigen. Die vor fünf Jahren getroffenen Hartz IV Beschlüsse sollen schrittweise überarbeitet werden. Dazu gehört u. a. die Ausweitung der Zahlung von Arbeitslosengeld I auf bis zu 24 Monate, sowie die Stoppung der Anrechnung von Vermögen der Antragsteller auf Hartz IV. Ferner möchte die SPD die Zeitarbeit mit mehr Nachdruck regulieren bzw. 200.000 mehr sozialversicherungspflichtige Jobs schaffen.
Nur eine Strategie der SPD für die anstehenden Wahlen oder steht ein tatsächliches Neudenken, Anpassung auf die heutige Situation, der SPD im Vordergrund? Das vorliegende Konzept “Fairness auf dem Arbeitsmarkt” liegt im Parteipräsidum zur Beschließung vor, laut Angabe der Reuter Nachrichtenagentur.
Weitere geplante Änderungen der SPD zu Hartz IV
- Verzicht auf Vermögensprüfung beim Arbeitslosengeld II
- Anrechnung von Einkünften aus Vermögen auf Arbeitslosengeld II
- Ausdehnung Zeitraum Arbeitslosengeld I von 12 auf bis zu 24 Monate (Teilnahmepflicht an einer anspruchsvollen Maßnahme zur Berufsqualifizierung)
- Weiterentwicklung des Übergangszuschlag (Lange Beschäftigungszeiten sollen sich lohnenswerter machen)
- Härtere Regeln für Zeitarbeiten
- Einführung vom bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn von 8,50 Euro
- Vorschlag für “Sozialen Arbeitsmarkt” (200.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze für Arbeitslose, die ansonsten keine Job-Chance haben)
Die SPD hält weiterhin an dieser These fest, trotz der Korrekturen am Hartz-IV-System: “Dieser Reformschritt ist unumkehrbar”
Quelle: welt-online
Tipps für Studienbeginner
Studienbeginner aus Köln können ab sofort den neuen Studienführer vom Kölner Studentenwerk (KSTW) beziehen. Erhältlich ist der Studienführer, der wertvolle Tipps zum Studentenleben in Köln liefert, in Kölner Mensen sowie im Hauptgebäude des KSTWs. Rund 17.000 Exemplare wurden bereits sieben Wochen vor dem Semesterbeginn an Studienbeginner ausgehändigt.
Mit dem Studienführer Köln möchte das KSTW Studienbeginnern den Einstieg ins Studentenleben erleichtern. Gerade jetzt sind sehr hilfreiche Tipps zur Wohnungssuche wichtig. Auch Tipps zur Antragstellung von Bafög sind nützlich. Aber auch Informationen zum Stadtleben in Köln, wie, wo finde ich angesagte Kneipen oder Restaurants oder welche kulturellen Angebote und ähnliches hat die Stadt zu bieten, all diese Fragen werden durch den Studienführer beantwortet.
Darüber hinaus werden Möglichkeiten zum Studieren im Ausland aufgezeigt, sowie wichtige Termine der Hochschulen und des Studentenwerks. Ferner sind eine Reihe von Anlaufstellen und Hilfsangeboten aufgelistet, die einem Studienbeginner weiterhelfen, wenn es Probleme, sowohl private als auch studienbezogene, gibt.
Damit den Studienführer möglichst viele Studienbeginner erreicht, kann die Broschüre auch von der Webseite des KSTW heruntergeladen werden. Aber auch wer verhindert ist und in den kommenden Tagen nicht zur Mensa oder zum KSTW kommen kann, ist diese Möglichkeit geboten.
Statistik zu Bafög-geförderte Studenten
Die Grafik der Bafög-geförderten Studenten zeigt einen kleinen Rückgang seit 2004. Eine Erhöhung für die Zukunft ist wünschenswert! Ob das unter der neuen Regierung besser wird?
Das 1. Urlaubs Bafög
Ein Hotelier in Garmisch-Patenkirchen gewährt ab sofort das 1. Urlaubs Bafög für Schüler und Studenten. Aus eigener Erfahrung, selber Vater von zwei jugendlichen Kindern, weiß er, dass den Studenten und Schülern oft das nötig Geld fehlt um Urlaub fern ab von Uni und Co zu machen. Nicht wenige haben eine 40-Studenwoche und gehen nebenbei noch Arbeiten. Gerade jetzt wäre es doch toll am Wochenende wegzufahren. Und genau das möchte Heinrich Brunnthaler jetzt mit dem 1. Urlaubs Bafög ändern.
In diesem Jahr 2010 werden 100 Anträge bewilligt. Wer in den Genuss des 1. Urlaubs Bafög kommen möchte, der kann sich wie folgt darum bewerben.
Voraussetzungen und Bedingungen für das 1. Urlaubs Bafög
Jede/r der mindestens 18 Jahre alt ist und einen gültigen Schülerausweis bzw. Studentenausweis besitzt, kann sich bewerben.
Die Bafög Ermäßigung beträgt 50 Prozent auf den jeweiligen geltende Preis für Schüler und Studenten (Übernachtung und Frühstück exclusive Kurtaxe). Die Begleitperson erhält 10 Prozent Rabatt. Ausnahme bilden zwei genehmigte Bafög Empfänger im Doppelzimmer.
Im positiven Fall, Zustimmung der Kommission, erfolgt die angefragte Buchung je nach Verfügbarkeit.
Ablauf zur Bewerbung des 1. Urlaubs Bafög
Füllt einfach das Antragsformular aus. Die Chance der Genehmigung steigt mit der Qualität der Begründung. Ihr könnt auch ein Videoclip, maximal zwei Minuten, als Begründung erstellen und es dem Formular beifügen. Im Blog werden die besten und innovativsten Clips veröffentlicht. Mit dem Absenden erklärt ihr euch mit der Veröffentlichung einverstanden.
Eine Vergabe Kommission, Andrej Schulz-Succo (TT&S Travel Trade & Services Consulting), Gabriele Janetz (Vorstand Werbegemeinschaft “Die Alpenhotels in Ihrem Sinne”), Toni Biersack (Avis Autovermietung Garmisch-Partenkirchen) und Heinrich Brunnthaler (Hotelier und Gastgeber), bewertet das Antragsformular und veröffentlicht alle 14 Tage die ausgewählten Schüler und Studenten in einer Vergabeliste. Die Buchung des Aufenthalts erfolgt in Absprache mit dem Hotel.
Weitere Informationen zum 1. Urlaub Bafög findet ihr auf der Webseite des Hotels.
Fernstudenten vs Präsenzstudenten
Einer Umfrage nach, die von www.fernstudium-wissen.de und www.fernstudium-finden.de durchgeführt wurde, nehmen Fernstudenten eine staatliche Förderung wie Bafög oder Wohngeld viel weniger in Anspruch als Studierende einer Präsenzuniversität.
Der Befragung stellten sich 453 Berliner Studenten, davon 212 Fernstudenten und 241 Präsenzstudenten. Die Inanspruchnahme von Bafög liegt mit 61 Prozent bei den Präsenzstudenten weitaus höher als bei den Fernstudenten, die auf 17 Prozent kommen. Beim Wohngeld verhält es sich genauso, etwa 24 Prozent der eingeschriebenen Präsenzstudenten beantragten Wohngeld wohingegen nur 10 Prozent der Fernstudenten einen solche Antrag stellen. Herausragend war lediglich der hohe Anteil der Hartz IV Empfänger bei den Fernstudenten.
Der Umstand, hoher Anteil an Bafög Empfänger bei den Befragten, lässt sich unter anderem nur dadurch erklären, dass das Durchschnittsalter der Präsenzstudenten wesentlich jünger ist, als das von Fernstudenten. Nach dem jetzigen Stand der Bafög-Gesetze haben Studierende ab einem Alter von 30 Jahren keinen Anspruch mehr auf Bafög Leistungen. Bei der Befragung lag das Durchschnittsalter bei 22,4 Jahren (Präsenzstudenten) bzw. bei 31,4 Jahren (Fernstudenten). Eine weitere Erklärung des Unterschieds liegt in der Beschäftigung einer Vollzeit Tätigkeit bei den Fernstudenten. Sie müssen meist keine zusätzliche Förderung in Anspruch nehmen, ausser die Hartz IV empfangenden Fernstudenten.
Nahe zu identische Gründe erklären auch den Umstand bei den Wohngeldempfängern. Fernstudenten haben oft höher bezahlte Jobs, im Vergleich zu ihren Kollegen (Präsenzstudenten), die aufgrund der Vorgaben des Bafögs auf niedrig Lohnstellen angewiesen sind, um so den Pflichten der Bafög Regelungen nach zu kommen: Aufstockung des Bafögs oder ausschliessliche Finanzierung durch Bafög.
Mit dem Ergebnis der Umfrage dürfte der Ruf der Fernstudenten weiter voran getrieben werden. Denn Arbeitgeber haben kürzlich bestätigt, dass Fernstudenten mindestens ein gleiches wenn nicht noch höheres Ansehen bei ihnen haben als Präsenzstudenten.
Quelle: presseecho
Mehr Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende
Wie neulich schon berichtet wird es neben der Bafög Erhöhung auch eine 2-prozentige Anhebung der Bedarfssätze für den Lebensunterhalt bei beruflicher Ausbildung und der Teilnahme an berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen geben. Es handelt sich hierbei um eine automatische Änderung der Bafög-Regelungen bezugnehmend auf die Verweisung im Sozialgesetzbuch III. Nach dem aktuellsten Stand wird die Anhebung zum diesjährigen Ausbildungsbeginn am 1. August in Kraft treten.
Eine weitere Steigerung ist bei den Freibeträgen vom Einkommen in Sicht, sowie im geplanten Bafög Änderungssatz, wo insbesondere das Ausbildungsgeld von Menschen mit Behinderung bedacht werden bezugnehmend auf Bedarfssätze und Freibeträge. Ziel ist es, einen Gleichklang zwischen der Förderung des Lebensunterhalts während des Studiums und der beruflichen Ausbildung zu erlangen. Im Bundeskabinett wurde die Bafög-Anhebung am 13. Januar 2010 beschlossen und für den Herbst avisiert.
Die Berufsausbildungsbeihilfe
Die Agentur für Arbeit zahlt eine Berufsausbildungshilfe für Auszubildende, die während der Berufsausbildung nicht bei den Eltern wohnen oder deren Elternhaus zu weit vom Ausbildungsbetrieb entfernt ist. In besonderen Fällen spielt die Entfernung zum Haushalt der Eltern aber keine Rolle.
Mit der Förderung sollen wirtschaftliche Schwierigkeiten überwunden werden, die einer beruflichen Qualifizierung gegenüber stehen. Ferner die Unterstützung des Ausgleichs am Ausbildungsmarkt sowie eine Sicherung und Verbesserung der Standortsunabhängigkeit im Beruf.
Die Anspruchshöhe der Berufsausbildungsbeihilfe varriert je nach Art der Unterbringung, der Ausbildungsvergütung und dem Jahreseinkommen der Eltern, Ehegatten/Lebenspartner. Ganz unabhängig vom Einkommen wird die Teilnahme einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme, Vorbereitung auf eine Berufsausbildung oder einer beruflichen Eingliederung, gefördert.
Es findet eine teilweise pauschalisierte Kostenerstattung statt, bezugnehmend auf die berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen. Weitere Informationen zu berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen, zu ausbildungsbegleitende Hilfen, zu sozialpädagogischer Begleitung während einer Berufsausbildungsvorbereitung, zu organisatorischer Unterstützung bei betrieblicher Berufsausbildung, zu Berufsausbildungsvorbereitungen und Einstiegsqualifizierungen und zu Berufsausbildungen in außerbetrieblichen Einrichtungen findet ihr auf der Webseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
