Bafög – Sofort-Rückzahlung oder Bafög-Kredit
Das Studium ist zu Ende und irgendwann stellt man sich die Frage: zahlt man nun den noch zurück zu zahlenden Bafög-Betrag auf einen Schlag zurück (so man denn in der Lage dazu ist) oder aber zahlt man den Bafög-Kredit in Raten ab?
Das ist ein bisschen eine Gretchen-Frage und noch vielmehr ein Rechenexempel!
Zuerst einmal der wichtigste Hinweis: wenn man sich im Internet schlau macht, bitte unbedingt auf das Alter der Artikel achten! Nicht selten kommt es vor, dass man erst nach Ende der Lektüre feststellt, dass man soeben einen Beitrag aus dem Jahr 2000 durchgelesen hat. Welcher natürlich schon längst wieder von neuen Bafög- Rückzahlungsregelungen ersetzt wurde und somit getrost unbeachtet bleiben darf.
Um die Entscheidung ein wenig leichter zu machen, ob es denn nun eine sofortige Rückzahlung sein soll oder aber eine Ratenabzahlung des Bafög-Kredits, hier nun ein paar derzeit (Stand Oktober 2009) gültige Aussagen generell über die Rückzahlung Deines Bafög-Darlehens:
• Dein Studienbeginn liegt nach März 2001: dann ist man weiterhin zur Rückzahlung von 50% des während der Regelstudienzeit erhaltenen Bafög-Darlehens verpflichtet, allerdings muss man nur noch maximal 10.000 Euro zurückzahlen (Staatsdarlehensanteil). Eine höhere Rückzahlungssumme gibt es also nicht mehr.
• Schüler-Bafög fällt aus der ganzen Rückzahlungs-Debatte komplett raus, da das Schüler-Bafög grundsätzlich als sogenannter „Vollzuschuss“ gewährleistet wird – man muss es also nicht zurückzahlen.
• Jeder ist verpflichtet, dem Bundesverwaltungsamt stets seine aktuelle Adresse mitzuteilen, um zu gewährleisten, dass die Aufforderung zur Rückzahlung auch zu gegebener Zeit tatsächlich passieren kann.
• Man muss unterscheiden zwischen dem Staatsdarlehen und dem eventuell zusätzlichen Bankdarlehen. Das eine hat mit dem anderen erst mal nichts zu tun. Das Staatsdarlehen meint die Rückzahlungs-Restsumme des ganz normalen Bafög-Darlehens, während das Bankdarlehen der KfW-Bank eine zusätzliche Darlehens-Möglichkeit während der Studienzeit darstellt. Um diese geht es hier aber nicht, sondern wir reden ausschließlich über das offizielle Staatsdarlehen.
Wann und in welchen Raten muss ich also das Bafög-Darlehen zurückzahlen?
In der Regel kommt ca. 4 ½ Jahre nach der Förderungshöchstdauer ein erstes Schreiben des Bundesverwaltungsamtes. In dem steht nichts anderes als ein sogenannter Feststellungsbescheid, der besagt, dass nach insgesamt 5 Jahren (also in ca. einem halben Jahr nach diesem Brief) die Rückzahlung des Staatsdarlehens beginnen wird. Er ist also so eine Art Vorankündigung für die beginnende Tilgung des Darlehens.
5 Jahre nach Studienende bzw. Förderungshöchstdauer beginnt dann also die Abzahlung des Darlehens. Und zwar in monatlichen Raten von mindestens 105 Euro, die in der Regel in einem vierteljährlichen Rhythmus (3×105 = 315 Euro) eingezogen werden.
Der gesamte Tilgungszeitraum wird auf maximal 20 Jahre festgelegt. Mit diesem Kreditrechner könnt Ihr schnell selbst ermitteln wie lange ihr bei einer geringeren Laufzeit benötigt, um den Kredit zurückzubezahlen.
Kreditrechner-CreditPlus
Was kann ich machen, wenn ich zu wenig Geld verdiene, um die Bafög-Raten abzubezahlen?
Keine Angst, es besteht in Ausnahmefällen die Möglichkeit zu einer Stundung, also einer Aufschiebung der Bafög-Rückzahlung, welche man in der Regel beim Bundesversorgungsamt (BVA) beantragt und welche für ein Jahr festgesetzt wird vorläufig.
Eine Stundung der Rückzahlungen kann man bewirken, wenn:
• Man unter 1040 Euro netto verdient (gültig seit Oktober 2008)
• Man zudem noch verheiratet ist. Dann nämlich kommen zusätzlich zur Untergrenze von 1040 Euro noch 520 Euro für den Ehepartner hinzu, die Grenze erhöht sich dementsprechend.
• Man außerdem noch im Haushalt lebende Kinder hat, dann erhöht sich der Freibetrag noch mal um 470 Euro je Kind.
• Allerdings sollte man beachten, dass natürlich die Gehälter aller im Haushalt lebenden Personen angerechnet werden.
Wann bekommt man denn nun einen Nachlass auf seine Bafög-Rückzahlungen?
Es gibt bestimmte Umstände, wann man einen Nachlass/Rabatt auf seine Rückzahlungen bekommt als Ex-Studierender:
• Wenn man besonders gute Studienleistungen nachweisen kann und bspw. zu den besten 30% des Abschlussjahrganges gehört.
• Wenn man besonders schnell studiert hat und bspw. 4 oder 2 Monate vor Förderungshöchstdauer bereits sein Studium abschließt, dann gibt es dort auch Nachlass-Vergünstigungen auf die Rückzahlungen (nachzulesen beispielsweise hier).
• Noch bis zum 31.12.2009 gilt die Nachlassregelung für Eltern, die ein Kind unter 10 Jahren erziehen, auch ihnen wird bis Ende 2009 noch ein Nachlass auf die Bafög-Rückzahlung gewährt.
Wichtig ist bei allen Nachlässen, dass diese nur und ausschließlich auf Antrag gewährt werden, welcher innerhalb von einem Monat nach dem offiziellen Zahlungsbescheid eingereicht werden muss.
Bafög-Sofort-Rückzahlung oder lieber weiter Ratenzahlung?
Das ist ein schlichtes Rechenbeispiel! Wenn man nun wissen möchte, ob es sich geldlich lohnt die Darlehns-Summe auf einen Schlag zu tilgen oder ob man bei einer Ratenzahlung bleiben sollte, der sollte sich da intensiv beraten lassen. Beispielsweise bei jeder Bafög-Beratungsstelle oder auch beim Bundesverwaltungsamt (BVA). Man kann sich jedoch vorweg schon mal über folgende Sachen klar werden:
• Wer seine Darlehenssummer ganz oder teilweise ablöst, kann einen Antrag auf einen prozentualen Nachlass stellen, bei einem Restbetrag von 10.000 Euro und einer monatlichen Raten von 105 Euro wären das beispielsweise ein Nachlass von 28,5 Prozent! Das wäre eine Restsumme von 7150 Euro die es entweder zu bezahlen oder zu finanzieren gilt. Letzeres erfordert unweigerlich die folgende Berechnung: der aufzunehmende Kredit muss in seiner Zinsbelastung unbedingt weniger ergeben als der Nachlass auf eine Sofort-Rückzahlung. Sonst lohnt sich die ganze Aktion einer vorzeitigen Tilgung ja nicht.
• Es besteht natürlich die Möglichkeit, einen Kredit aufzunehmen, zum Beispiel bei der
CreditPlus Bank AG einen zinsgünstigen
SofortKredit (ab 3,59 %). Rechne es mit einem Berater gegen, welche Zinsbelastung dann auf Dich zukäme und welche Möglichkeiten Du hast.
• Wer nicht genau seine Zukunft planen kann, sollte folgendes bedenken: das Bafög-Darlehen ist ein zinsloses Darlehen. Und man kann es stunden bzw. sich über einen gewissen Zeitraum von der Rückzahlung befreien lassen, etwa wenn man ein Kind unter 10 Jahren erzieht oder zu wenig verdient. Einen Kredit muss man immer bedienen, der nimmt erst mal keine Rücksicht auf die Lebenssituation.
• Wenn allerdings ein Kredit deutliche Ersparnis verspricht und die Lebensumstände stabil sind und auch stabil zu bleiben scheinen, dann ist eine sofortige Rückzahlung der gesamten Bafög-Darlehenssumme immer besser. In bar wäre natürlich das Beste, aber wenn in Kredit ebenfalls nochmal eine deutliche Ersparnis verspricht, dann ist auch dieser Weg vielversprechend.
Weitere Infos und Einzelheiten erfährt jeder Bafög-Rückzahler bei den Bafög-Ämtern.
Hilfreiche Internetseiten:
sozialleistungen.info
Studis online
creditplus.de
Bundesverwaltungsamt
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Genereller Hinweis: dieser Artikel hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit sondern soll lediglich Hinweise an die Hand geben, die man als Bafög-Zurückzahler mal gelesen haben sollte. Aufgrund der ständigen Änderungen bei Rechtsurteilen und Gesetzesgrundlagen erhebt der Artikel auf keinen Fall den Anspruch auf Richtigkeit und kann auch keine Einzelfälle beratend unterstützen. Bitte informiere Dich auf jeden Fall in Deinem zuständigen BAföG-Amt oder einer dementsprechenden Bafög-Beratungsstelle über einzelne Modalitäten und individuelle Möglichkeiten einer Bafög-Rückzahlung!
BAföG Rückzahlung per Kredit
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