Mehr Schüler Bafög für Brandenburg

Das Bundesland Brandenburg lockt mit mehr Schüler-Bafög Schüler aus einkommensschwachen Familien in die Oberstufe. Am Dienstag beschloss die rot-rote Landesregierung in Potsdam einen entsprechenden Gesetzesentwurf dazu, der ab nächsten Schuljahr in Kraft treten könnte. Im Juni soll das Gesetz vom Landtag verabschiedet werden. Erste Schüler-Bafög Zahlungen könnten dann im August fließen.

Zum Kreis der bezuschussten Schüler gehören Familien die Hartz IV-Leistungen, Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen für Asylbewerber erhalten. Konkret bedeutet das, dass Oberstufenschüler deren Hauptwohnsitz in Brandenburg ist und das Einkommen der Eltern mit einem Kind unter 2000 Euro liegt, einen Zuschuss erhalten. Bei zwei Kindern darf das Einkommen nicht höher als 2500 Euro sein. Derzeit muss der Bafög beziehende Schüler einen eigenen Haushalt oder aber eine abgeschlossene Berufsausbildung haben, um Bafög, nach den gleichen Bafög-Sätzen zu erhalten wie Studenten, beziehen zu können. Zukünftig sollen auch brandenburgische Schüler, die noch bei den Eltern wohnen, unterstützt werden.

Geplant ist eine stufenweise Einführung

Zuerst erhalten die Schüler Beihilfe die in der Jahrgangsstufe 11 sind. In den darauffolgenden Jahren sind auch Schüler-Beihilfen für die Jahrgangsstufen 12 und 13 vorgesehen. Die Landesregierung geht im ersten Jahr der Schüler-Bafög Bezuschussung von 1,6 Millionen Euro Gesamtausgaben aus, die 2013 5,3 Millionen Euro betragen werden. In erster Linie dient der Zuschuss dem Kauf von Fachbüchern oder Notebooks. Ferner können auch Schulfahrten davon bezahlt werden. Ein Nachweis über die jeweilge Verwendung des Schüler-Beihilfen Zuschusses ist nicht erforderlich.

Positiv wie es scheint, hat aber auch die Schüler-Beihilfen Bezuschussung schon jetzt ein Problem, denn ab dem 1. Januar 2011 (bis dahin müssen die Hartz-IV-Gesetze reformiert sein, bundesweit) müssen auch die Bildungsausgaben bei der Bemessung der Hartz IV Sätze berücksichtigt werden. D.h, dass das Oberstufenschüler-Geld als Einkommen zählt und somit die staatliche Leistung für die Familien wiederum eingeschränkt wird.

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