Schüler-Bafög und Hartz IV – eine komplizierte Angelegenheit
Das Schüler-Bafög ist eine Sonderform des Bafög. Die Grundlage ist der §17 und der §12 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, da heißt es:
„1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 212 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 383 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.”
Anders als das Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien, welche ihr Bafög zur Hälfte als zinsloses Staats-Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss erhalten, muss Schüler Bafög nicht zurückgezahlt werden. Es ist komplett als Vollzuschuss zu verstehen.
Nun ist es so, dass vor 3 Wochen ca. die Meldung in der Presse kam, dass Schüler-Bafög Empfänger, die in einer Hartz IV Familie leben, diese einen Anspruch auf höhere Hartz IV Leistungen hat.
Am 6.4.09 hat nun der Bundessozialgericht einen Fall entschieden, der die Sachlage wieder ein wenig zu Ungunsten der Schüler-Bafög-Bezieher entscheidet:
„Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler-BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ihrer Mutter, deren Partner und zwei jüngeren Geschwistern in einem Haushalt lebt und die Hartz IV erhielten, Schüler-BAföG in Höhe von 192 Euro pro Monat (sowie Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich). Die Agentur für Arbeit darf die BAföG-Zahlung an die Auszubildende allerdings nicht antasten, sofern sie zweckgebunden ist. Das hält das Gericht für 20 Prozent der Leistung für angemessen (für ausbildungsbedingte Aufwendungen); 80 Prozent dürfen also berücksichtigt werden (weil dieser Teil für den Lebensunterhalt vorgesehen ist). (AZ: B 14 AS 61/07 R u. a.)”
Ich lasse das jetzt mal unkommentiert so stehen, da kann sich jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Quelle:
www.elo-forum.org
www.valuenet.de
Bild: © by S. Hofschläger / www.pixelio.de

Mario on 29. April 2009 09:19
Ist das BaföG umsont oder muss man dieses zurückzahlen ?
Bitte um Rückantwort!
MfG Mario Protzel
Bafoeg Berater on 29. April 2009 09:46
Das BAföG ist ein Darlehn das bei Ausbildungsende bzw. Studiumsende zurückgezahlt werden muss. Beim Schüler-BAföG handelt es sich allerdings um einen “Vollzuschuss” und muss nicht zurückgezahlt werden. Siehe dazu auch: http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/schueler-bafoeg.php
Lars on 4. Juni 2009 07:59
Lange Zeit erhielten wir aufgrund Arbeitslosigkeit ALG II. Meine Tochter lernt außerhalb in einer Berufsschule. Insgesamt kostet uns die Ausbildung samt Fahrtkosten, Unterkunft am Ausbildungsort etc. mehr als das erhöhte BaföG beträgt. Wenn von den 455 Euro (früher 412) nur 20% auf die Ausbildung angerechnet werden, dann übersteigt dies schon fast um 50% allein die Unterbringungskosten. Von 90,- kann ich die Ausbildung nicht fortsetzen lassen, es käme nach 2 Jahren zum Lehrabbruch aus finanziellen Gründen! Was kann ich machen?
Danke für die Rückantwort im voraus!
Lars K.
Bafoeg Berater on 8. Juni 2009 12:25
Hallo Lars,
bei deiner Situation handelt es sich leider um ein sehr individuelles Problem. Daher kann ich dir keine konkreten Ratschläge dazu geben. Ich rate dir schnellstmöglich einen Termin beim örtlichen BAföG Amt zu machen, um deine Situation mit einem sachkundigen BAföG-Berater komplett durchzusprechen.
Viel Erfolg!
Barbn
Erolena on 15. Juli 2009 14:12
Der Beitrag zum Urteil des BSG dürfte falsch sein. Das BSG hat jedenfalls am 17.03.2009 mit dem Aktenzeichen B 14 AS 61/07 R sowie zwei ähnlichen Aktenzeichen entschieden, dass die 20% der Bafög-Leistung nur dann für die Bildung reichen, wenn der Schüler den bedarfsdeckenden Satz erhält oder erhalten würde.
Der bedarfsdeckende Satz ist für Schüler 455 Euro (Höchstbetrag, den man in der Schulart überhaupt bekommen kann, der Satz für auswärts wohnend + Mietkostenzuschlag nach Bafög-Gesetz).
Egal, wieviel der Schüler wirklich Bafög bekommt, er soll lt. BSG vom 17.3.2009 immer 20% vom bedarfsdeckenden Satz (20% von 455 Euro) für Bildung nutzen können. Dieser Teil muss bei ALG-2-Berechnung als zweckbestimmte Einnahme anrechnungsfrei bleiben. (siehe Terminbericht 17.03.2009 unter http://www.bundessozialgericht.de , die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor).
siehe auch unter: http://www.elo-forum.org/aktuelle-entscheidungen/37053-bsg-terminbericht-nr-17-09-terminvorschau-nr-17-09-a.html
Im obigen Ursprungsbeitrag wird ein Urteil vom April genannt. Dazu habe ich keinen Termin beim BSG gefunden.
Der letzte Textabschnitt im Ursprungstext ist einfach die Meldung von 6.4.09 von http://www.valuenet.de. (alos kein Urteil v. 6.4.09). Das BSG-Urteil mit AZ B 14 AS 61/07 R sowie zwei weitere Urteile stammen vom 17.03.2009. Lest den Terminbericht selber. Es geht nicht um 20% des gezahlten Schülerbafögs
(bisher so gehandhabt 20% von 192 Euro, d.h.38,40 Euro wurden bisher f.Bildung anerkannt). Jetzt sind es 91 Euro Absetzbetrag für die Schüler, die einen Bedarfssatz von 212 Euro haben (20% von 455 Euro = 91 Euro Absetzbetrag). 212 Schülerbafög – 91 Absetzbetrag = nur 121 dürfen als Einkommen bei ALG 2 anregechnet werden.
Erolena on 15. Juli 2009 14:21
Während man mit 212 Euro Schülerbafög weiter ALG 2 (Regelsatz + Kosten der Unterkunft) beziehen kann, sind die anderen Schüler und Studenten mit den höheren Bedarfssätzen vom ALG 2 ausgeschlossen. Diese können aber nach § 22 einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach dem SGB II beantragen. Selbst wenn das wenig ist, sollte man die Leistung in Anspruch nehmen, denn zu den KdU im SGB II zählen auch die BK/HK-Nachzahlung!!! Nach Erhalt die BK/NK-Abrechnung einreichen.
Wer keine finanzielle Lösung sieht, der sollte unbedingt eine Beratungsstelle aufsuchen (z.B. Beratunsstelle zum ALG2 oder Jugendamt oder Sozialamt). Bescheide überprüfen lassen.
Deniz Ay on 18. August 2009 11:39
Hallo Erolena, ich bekomme bald Schülerbafög 212€, steht mir jetz ALG2 zu? Wenn ja wo steht dass drin, wäre sehr wichtig für mich. Danke
Falsche Berechnung? - Erwerbslosen Forum Deutschland (Forum) on 18. September 2009 17:20
[...] [...]
Mounir on 22. Februar 2010 14:07
Hallo,
ich bitte dringend um Beratung!!!!
ich bekomme monatlich 426 Euro Schülerbafög.Jetzt ist es so das ich geheiratet habe und Ich dringend eine Wohnungbrauche.Wohne zurzeit beim Freund als Untermieter.
Jetzt die Frage?
Habe ich ein Anspruch darauf, dass das Hartz 4 mir die Mietkosten erstattet, weil meine beiden Eltern Hartz 4 Empfänger sind und das Schülerbafög nicht reicht um eine Wohnung zu unterhalten.
Danke
Bafoeg Berater on 22. Februar 2010 15:36
Hallo, deine spezielle Frage kann dir am besten ein für dich zuständiger Mitarbeiter vom Bafög Amt beantworten. Wir sind keine richtige Beratungsstelle in dem Sinne. Aber vielleicht kann dir jemand aus dem Forum der Studis Online deine Frage beantworten. Viel Erfolg!
Anna on 26. Februar 2010 18:13
Hallo,
ich bin zur zeit hartz4 bezieher .. werde ab August eine Berufsfachschule besuchen um mein Realabschluss nachzumachen. Dann eben wohl Ausbildung …
Zu meiner Frage , ich bin alleinerziehend mein sohn ist 7 Jahre geht zur schule , wir haben eine Wohnung.
Ich wollte nun ab august mein Bafög Geld bekommen , und den Hartz4 satz nicht mehr … ist man mit bafög geld ( wie studentin auch krankenversichert und mein sohn ) .. würde mich freuen wenn eine antwort bekomme.
Gruß
Bafoeg Berater on 1. März 2010 13:26
Hallo Anna, ich weiß nicht ob ich dir viel weiterhelfen kann, da wir keine richtige Beratungsstelle sind. Aber nach einer kurzen Recherche bin ich zum dem Entschluss gekommen, dass wenn man Bafög bezieht das Bafög-Amt einem einen Krankenkassen- und Pflegeversicherungszuschlag gewährt. Eine Bescheinigung mit Angaben ab wann und wonach (Gesetzesgrundlage) man dort versichert ist, von deiner Krankenkasse müsste dann beim Bafög Amt eingereicht werden. Bedenke nur, dass du den Antrag für Bafög früh genug beantragst, sonst bekommst du evtl. Bafög nicht bis zum gewünschten Zeitpunkt. Alle Angaben sind aber ohne Gewähr. Im Zweifelsfalle frage direkt beim Bafög Amt oder der Agentur für Arbeit nach. Sicherlich wird dir aber auch in diesem Forum geholfen. Viel Erfolg!
hanna on 18. März 2010 16:43
Hallo,
bin Mutter von einem Sohn von 24 Jahren und beziehe Arbeitslosengeld II. Er hat eine Ausbildung gemacht danach gearbeitet und nun macht er seinen Techniker. Bezieht Schülerbafög. 2008 hat er gearbeitet und sein Geld verdient was mir nicht angerechnet wurde und somit auch kein Geld für Ihn vom Amt bekommen habe. Jetzt möchten Sie von mir den Nachweis über die Zinsen die mein Sohn für 2008 bekamm. üngefähr 101 Euro.
Jetzt meine Frage dürfen Sie das und muß ich eventuell den Betrag nachzahlen.
Bafoeg Berater on 18. März 2010 18:07
Hallo liebe hanna,
ich kann leider keine zuverlässige Antwort für dein Frage geben, weil wir keine Beratungsstelle sind, sondern lediglich Informationen zu den Grundlagen von Bafög und was damit zusammenhängt zusammenstellen. Ferner findet der Besucher News zum Thema.
Den einzigen Tipp den ich dir geben kann, ist im Forum der Studis-Online.de deine Frage zu stellen. Da wird dir sicherlich geholfen.
Ich wünsche dir viel Glück und hoffe, dass du keine Nachzahlungen leisten musst.
Viele Grüße!
Melanie on 8. April 2010 10:14
Hallo,
habe ich das richtig verstanden das Bafög auf Hartz 4 angerechnet wird?
Ich werde eine Umschulung machen aber diese wird wohl nur 2 Jahre von der Agentur bezahlt und das letzte Jahre müsste ich selber zahlen aber das kann ich nur machen wenn das Bafög nicht aufs Hartz 4 angerechnet wird
Wenn muß ich diesbezüglich fragen? Agentur oder Bafög-Amt?
Danke für die Antwort
Lg Melanie P.
Bafoeg Berater on 13. April 2010 09:40
Hallo Melanie,
eine verlässliche Antwort kann ich dir leider nicht geben. Vielleicht stellst du in diesem Forum mal deine Frage. Ansonsten würde ich zuerst das Bafög Amt befragen und anschließend noch die Agentur.
Viel Erfolg und das sich deine Frage schnell klärt!
Beste Grüße
Steffi on 31. Mai 2010 09:11
Hallo,
ich bin in einer schulischen Ausbildung und beziehe ALG2 nun will die Arge das ich Bafög beantrage. Werden die 212€ dann auf das Hartz 4 angerechnet oder bekomm ich dann keins mehr?
Bin über 25 und eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Vielen dank für eine Antwort
Steffi
Bafoeg Berater on 31. Mai 2010 09:59
Hallo Steffi, so wie ich das in den Foren gelesen habe, wird das Bafög nicht angerechnet. Da wir auch keine richtige Beratungsstelle sind, muss ich dich bitten noch mal in einem Forum deine Frage zu stellen. Hier wurde beispielsweise schon einmal drüber gesprochen, liegt aber auch schon etwas zurück. Vielleicht stellst du auch hier mal deine Frage. Wünsche dir viel Erfolg!
Viele Grüße
Ama on 5. Juli 2010 12:51
Also meine “Kleine” geht ab August auf eine (kirchliche) Schule in einem andern Bundesland als Bawü, die insgesamt etwas ü. 1000 Euro mtl (Internat und Schulgeld) kostet. Da die Große bis 2009 auch dort war, schätze ich, dass das Bafög sich wieder im Bereich von 950 Euro bewegen wird. Damals gab es unheimlich viele Problem. Man sagte mir Bafög und Hartz IV schließen einander aus. Daher fiel sie auch aus meiner Berechnung raus, obwohl sie ja noch immer mal Wochenends heimkam und ich für Kleidung und alles was außerhalb von Internatsleistung ( Essen und Schlafen) lag. Z.B. Schulmaterial, Fahrkarten, Körperpflege, Telefon, Klassenfahrten. Letztenlich fanden wir den Kompromiss mit der ARGE, dass ich ihr als Geld zum Leben und Differenz zum noch offenen Schulgeld das Kindergeld überweisen durfte, mir dieses nicht mehr angerechnet wurde. Sie fiel quasi bei mir als Kind weg, was ich aber kostenmäßig als sehr ungerecht empfand und die Jahre waren wir permanet in den Miesen.
Lese ich aus dieser Diskussion, dass es inzwischen eine andere Tegelung gibt? Ich bin für schnelle Antwort dankbar.
Grüße Ama
Bafoeg Berater on 5. Juli 2010 15:32
Hallo Ama,
nach meinen Informationen wird das Bafög nicht angerechnet. Aber ich kann mich auch täuschen. Das Beste ist, wenn du deine Frage direkt in einem Forum wie beispielsweise sozialhilfe24.de stellst. Ich wünsche das dir schnellstmöglich geholfen wird!
Grüße
Raffaella on 29. Juli 2010 20:03
Hallo,
ich möchte gern eine Ausbildung zur Ergotherapeutin machen. Ich habe bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung. Zusätzlich habe ich eine chronische Erkrankung und einen Behinderten Ausweis (80GdB)
Heute hörte ich, dass ich 212 euro als Höchstsatz bekommen würde. Gibt es weiteres was ich beziehen könnte? Ich wohne zwar mit jemandem zusammen, aber ein wenig mehr als 212 euro brauche ich schon zum Leben. Allein die Miete ist durch 2 geteilt schon 350 euro.
Ich hörte, dass ich zusätzlich Hartz 4 beantragen kann? Stimmt das?
Liebe Grüße und danke schonmal im Voraus!
Raffaella.
Claudia on 30. Juli 2010 15:52
Hallo,
habe eine wichtige frage:
ab 30.08.2010 gehe ich auf ein Weiterbildungskolleg.
Da Bafög im Vorraus bezahlt wird, habe ich es jezt,
ende Juli, schon erhalten.
Das Arbeitslosengeld wird jedoch rückwirkend gezahlt,
also für Juli auch ende Juli bekommen.
Aber das Arbeitslosengeld für Juli muss ich nicht zurückzahlen, oder?
Sowerit ich weiß, ab 30.08.2010 kein Alg mehr, weil ich ab dann auch tatsächlich nicht mehr “arbeitslos” bin und Bafög erhalte.
Liege ich da richtig, dass für Juli noch Alg gezahlt wird, ohne Rückzahlung, ( weil empfangenes Bafög Geld für August ist ) …???
Wayne on 7. August 2010 19:25
Hallo,
ich bin 17 jahre alt und habe am Donnerstag meine schulische Ausbildung angefangen als TAI und habe schon in Mai angefangen Schüler Bafög zu beantragen nun muss ich noch Formblatt 2 von der Schule ausfüllen lassen und dann sind die Unterlagen komplett nun meine Frage. Da ich noch bei meinem Vater wohne und dieser ALG 2 bekommt wollte ich wissen, ob das Schülerbafög was ich bekomme dann auf das ALG 2 angerechnet wird, wenn ja und wie viel ist das ?
Vielen Dank fürs Zeit nehmen.
Anja on 23. August 2010 10:18
Hallo,
ich wollte gerne wissen, wen ich eine schulische Ausbildung zum Erzieher mache, würde ich Bafög bekommen. Kann ich zusätzlich noch ALG 2 beantragen??? Ich habe eine 2jährige tochter die in den Kindergarten geht, wer bezahlt den dann? Wir wohnen zusammen mit meinem Lebensgefährten in einem Haus, wird sein Geld mit einberechnet???
Ich habe nirgends eine Antwort auf meine Fragen gefunden und würde mich über eine auskunftsreiche Antwort freuen
Bafoeg Berater on 23. August 2010 14:28
Hallo Anja,
um es mal vorweg zu nehmen, wir sind keine richtige Beratungsstelle. Wir stellen lediglich Informationen zu den Grundlagen von Bafög und was damit zusammenhängt zusammen. Dennoch versuche ich dir deine Fragen zu beantworten, mit dem Wissen was ich selber habe. (Keine Garantie auf Richtigkeit.)
1. Bezüglich Lebensgefährten/Wohngemeinschaft
Lies dir einfach mal diese Seite dazu durch
2. Bezüglich Tochter und Zahlung des Kindergartens
Wenn du ALG 2 beantragt hast wird ein bestimmter Regelsatz gezahlt. Zusätzlich kann noch der Bedarf für Wohnung/Miete und Heizung abgesetzt werden. Sowie ein Kindergeld beantragt werden.
3. Anrechnung von Einkommen
Wenn du mit deinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebst, wird sein Einkommen in der Berechnung deines Einkommens mitberücksichtigt. Ein Beweis über ein Leben in einer Wohngemeinschaft dürfte in deinem Fall etwas schwierig werden -> Kind. Denn dann würde das Einkommen deines Partners nicht mit eingerechnet.
4. Bafög und ALG 2
Meinen Infos zur Folge schließen sich Bafög und ALG 2 nicht gegeseitig aus. Allerdings könnte sich das ALG 2 auf die Berechnung von Bafög auswirken. Da bin ich mir aber nicht ganz sicher.
Ich hoffe, dass ich dir etwas weiterhelfen konnte. FAlls nicht findest du sicherlich in diesem Forum Hilfe. Viel Erfolg!