Studenten und GEZ-Gebühren

Auch Studenten müssen GEZ-Gebühren zahlen. Doch wer BAföG erhält, kann auf Befreiung von Rundfunkgebühren hoffen. Dafür sollte man einen Befreiungsantrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheids an die GEZ als Einschreiben schicken.

Wer einen Rückschein beilegt, ist dabei auf der sicheren Seite. So lassen sich zurzeit 17,03 Euro im Monat sparen. Die Befreiung wird frühestens im Folgemonat nach Antragsstellung gültig und kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Sonst müssen nur Studenten für ihre Radios und Fernseher keine GEZ-Gebühr bezahlen, wenn sie bei ihren Eltern wohnen und ein geringeres Einkommen als 276 Euro monatlich haben. Dies gilt selbstverständlich nur, solange die Eltern Rundfunkgeräte angemeldet haben. Sobald sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, müssen Studenten diese anmelden, unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich angeschlossen und in Gebrauch sind.

Kommentare

2 Kommentare on "Studenten und GEZ-Gebühren"

  1. Sylke Stolz on 5. Oktober 2009 20:35 

    Wie verhält es sich mit der GEZ-Befreiung, wenn die Studentin kein BAföG erhält, da ein Elternteil (geschiedene Eltern) den nach dem BAföG angerechneten Unterhaltsbetrag leisten muss?
    Sie hat eine Studentenwohnung und muss Miete zahlen. Es besteht kein weiteres Einkommen.

  2. Bafoeg Berater on 6. Oktober 2009 08:49 

    Hallo Sylke,

    Wie ich herausgefunden habe ist es sehr schwierig eine GEZ-Befreiung zu bekommen, auch wenn man kein BAföG erhält. Es gibt einen bestimmten Personenkreis (steht hier) der GEZ-Befreiung beantragen kann. Nur diese Personen haben ein Recht auf die Befreiung. Ausnahmen bilden Härtefälle, wobei da aber seitens der GEZ nicht genau dargelegt wird, was ein Härtefall ist.

    Zu Ihrer konkreten Frage können wir leider auch keine zuverlässige Antwort geben, da es auch sehr speziell ist und wir keine Beratungsstelle sind. Vielleicht stellen Sie in diesem Forum (Studis Online) ihre Fragen und bekommen dort Hilfe.

    Viel Erfolg!