Mängel bei GEZ-Gebührenbefreiung
26. April 2010 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Infos
Eine GEZ-Gebührenbefreiung kann von bestimmten Personenkreisen beantragt werden. Allerdings findet keine rückwirkende Befreiung auf eine Bewilligung statt. Eine GEZ-Gebührenbefreiung wird demnach erst ab dem Folgemonat wirksam. Dieser Umstand lässt nun auch die Verbraucherzentrale (Niedersachsen) aufhorchen.
Studenten die einen Bafög Antrag zu Semesterbeginn stellen müssen in der Regel mit einigen Monaten Wartezeit rechnen bevor der Bafög Antrag bewilligt wird. Anders wie bei der GEZ-Gebührenbefreiung erhält der Student eine rückwirkende Bafög Zahlung, kann aber jedoch erst einen Monat nach der Bafög-Gewährung mit der GEZ-Gebührenbefreiung rechnen. Sprich die bis dahin zuzahlenden Beiträge müssen vom Studenten aus eigener Tasche bezahlt werden und werden auch nicht zurückerstattet. Den Verbraucherschützern ist das ein Dorn im Auge, denn im Sinne der Studenten wäre es nur Recht, wenn zukünftig der Beginn der Gebührenbefreiung mit dem Bafög-Bescheid gekoppelt wird.
Hartz-IV Empfänger hingegen haben keine Chance auf eine GEZ-Gebührenbefreiung, wenn sie einen Zuschlag nach ALG-I erhalten. Genauso wie Bezieher von Wohngeld. Die Verbraucherschützer fordern hier die Gewährung einer Befreiung, solange der gewährte Zuschlag unter 17,98 Euro (monatliche Rundfunkgebühr) liegt. Momentan wird Wohngeld vor Sozialhilfe gewährt, da Wohngeld-Bezieher vorrangig auf das Wohngeld eines Erstbezuges angewiesen sind.
In den Augen der Verbraucherschützer ist diese Regelung sehr verbraucherunfreundlich, da es keine Wahlmöglichkeiten gibt. Ferner sind die Regeln bezüglich der Härtefälle sehr unklar und ziehen eine erhebliche Rechtsunsicherheit nach sich. Wohngeld sollte aus genannten Gründen als Befreiungstatbestand gelten, so die Verbraucherschützer.
Quelle: call-magazin.de
Bild: © by og./Pixelio.de
Der Bafög Antrag – zu kompliziert?
19. März 2010 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Antrag
Einem Bericht zur Folge ist der bürokratische Aufwand vom Bafög Antrag viel zu hoch. Erarbeitet wurde der Bericht in Zusammenarbeit vom Normenkontrollrat, der Bundesregierung, acht Bundesländern (Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen) und 14 Ämtern für Ausbildungsförderung.
Die Fakten
- Formulare sind zu kompliziert
- Durchschnittszeit für Bearbeitung vom Bafög Erstantrag 335 Minuten, teilweise 25 Stunden
- Bafög Unterlagen der Antragsteller nur von ein bis zwei Prozent vollständig
- Durchschnittszeit bis Antragsbearbeitung eineinhalb bis sechs Monate
Fest steht, dass der Ablauf zum Bafög Antrag in vielerlei Hinsicht vereinfacht werden muss! Angefangen bei den Formblättern. Ein Online-Verfahren scheint hier die beste Lösung zu sein. Denn so kann den Studenten schon direkt beim Ausfüllen des Bafög Antrags geholfen werden. Eine echte “win-win-Situation” sowohl für Studenten als auch Behörden.
Vorgesehene Änderungen
- Pauschale Berechnung des Mietzuschusses
- Anpassung der Studiennachweise am ECTS-Punktsystem (European Credit Transfer and Accumulation System)
- Anstrebung Online-Verfahren
Vorreiter des neuen Online-Verfahrens wird Bayern sein. Studierende aus dem Freistaat haben ab dem Sommersemester 2010 die Möglichkeit den Bafög Antrag Online auszufüllen. Mit dem Start des neuen Verfahrens erhofft sich der Wissenschaftsminister Wolfgang Heubisch einen reibungsloseren Ablauf und Prüfung, was dann auch zur frühzeitigeren Bewilligung der Anträge führen soll. Einen Probelauf mit erfolgreichem Ergebnis führten bereits die Studentenwerke Niederbayern/Oberpfalz und Oberfranken Mitte letzten Jahres durch.
Dann hoffen wir mal, das die anderen Bundesländer auch bald nachziehen mit dem Online-Verfahren für den Bafög-Antrag. Was meint ihr?
