Keine Einzelfallentscheidung bei Bafög
31. Juli 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Gesetz
In einem kleinen Fragenkatalog an die Bundesregierung stellte die Fraktion “Die Linke” im Juni unter anderem die Frage, inwiefern die Bundesregierung, die Förderrichtlinien des Bafögs sowie die Pflege von kranken oder behinderten Eltern nicht ausdrücklich als Grund zur Verlängerung der Förderungshöchstdauer definieren, begründen.
Nun kam die Antwort der Bundesregierung, in der es heißt, dass das Bafög Gesetz nicht alle “Individualumstände Betroffener”, einzelfallabhängig, berücksichtigen kann. Viel mehr befasst sich das Bafög bei der “Sicherung von Chancengleichheit in der Bildung” auf Auszubildende mit “typischen Lebenssituationen” beziehungsweise auf “unmittelbar ausbildungsbedingte Umstände”. Diese Grundsätze verfolgen auch die Richtlinien der Förderung der Begabtenförderungswerke. Die Erfordernis einer Änderung steht momentan seitens der Regierung nicht im Raum.
Weitere Fragen und Antworten aus dem kleinen Fragenkatalog zur “Staatlichen Förderung von Pflegenden Studierenden und Nachwuchswissenschaftlern” finden Sie beim Deutschen Bundestag.
