Studenten und GEZ-Gebühren

20. Oktober 2008 von Bafoeg Berater  
Kategorie Bafög Infos

Auch Studenten müssen GEZ-Gebühren zahlen. Doch wer BAföG erhält, kann auf Befreiung von Rundfunkgebühren hoffen. Dafür sollte man einen Befreiungsantrag zusammen mit einer beglaubigten Kopie des BAföG-Bescheids an die GEZ als Einschreiben schicken.

Wer einen Rückschein beilegt, ist dabei auf der sicheren Seite. So lassen sich zurzeit 17,03 Euro im Monat sparen. Die Befreiung wird frühestens im Folgemonat nach Antragsstellung gültig und kann nicht rückwirkend beantragt werden.
Sonst müssen nur Studenten für ihre Radios und Fernseher keine GEZ-Gebühr bezahlen, wenn sie bei ihren Eltern wohnen und ein geringeres Einkommen als 276 Euro monatlich haben. Dies gilt selbstverständlich nur, solange die Eltern Rundfunkgeräte angemeldet haben. Sobald sie einen Fernseher oder ein Radio besitzen, müssen Studenten diese anmelden, unabhängig davon, ob die Geräte tatsächlich angeschlossen und in Gebrauch sind.