Studentische Mietkosten werden bezuschuss

26. Mai 2009 von Bafoeg Berater  
Kategorie Bafög Gesetz

Nach einem Entschluss vom Hessischen Landessozialgericht erhält eine Studentin, 22 Jahre, nun doch einen Zuschuss zu ihren Unterkunftskosten. Erst in zweiter Instanz gaben Darmstädter Richter der Studentin Recht. Abgelehnt wurde der Antrag der Studentin, weil sie kein BAföG beziehe und so auch laut SGB II keinen Zuschuss zu den Unterkunftskosten bekommen kann.

Zur Begründung hieß es, dass der Gesetzgeber so eine Fallkonstellation nicht bedacht habe. Aufgrund des Gleichbehandlungsgebots sei diese Regelungslücke aber schnellstmöglich zu schließen. Da sonst erhebliche Nachteile finanzieller Art für Betroffene entstehen würden. So müssten sie nicht nur auf den BAföG-Betrag unter der Bagatellgrenze verzichten, nein sondern auch auf den Zuschuss zu den Unterkunftskosten.
Für die Höhe des Zuschusses allein ist die Höhe der nicht gedeckten Unterkunftskosten maßgeblich. Eine Anrechnung von Kindergeld wird dabei nicht in Betracht gezogen. Darüber hinaus dürfen Azubis nicht auf die Inanspruchnahme von Wohngeld verwiesen werden, wenn es um den Zuschuss von Unterhaltskosten geht.

Quelle: Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts – L6 AS 340/08 BER