Das Meister-Bafög wurde ergänzt
13. Februar 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Infos
Zunächst einmal eine kurze Erklärung, was genau das Meister-Bafög eigentlich ist.
Da heißt es auf der Seite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (kurz BMBF):
„Das “Meister-BAföG” (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz – AFBG) unterstützt die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert die Gründung von Existenzen. Das Gesetz ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung – grundsätzlich in allen Berufsbereichen, einschließlich der Gesundheits- und Pflegeberufe, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird. Sei es Vollzeit, Teilzeit, schulisch, außerschulisch, mediengestützt oder als Fernunterricht. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altergrenze besteht nicht.”
Und eben jenes Gesetz wurde jüngst durch den Deutschen Bundestag ergänzt:
So bekommt man zukünftig 25% des Meister-Bafög Darlehens erlassen, wenn man eine Aufstiegsprüfung erfolgreich abgeschlossen hat.
Zusätzlich werden nun nicht mehr nur Fachkräfte aus Industrie, Handwerk oder Verwaltung unterstützt, auch Altenpfleger- und Erzieher-Fortbildungen können künftig mit dem Meister-Bafög gefördert werden. Neu ist ebenfalls, dass zukünftig auch in der Prüfungsphase eine Förderung möglich ist.
Auf der Seite des BMBF kann man hier die ganze Pressemitteilung zur Meister-Bafög Novelle mit allen Neuerungen lesen.
