Konten von Sozialleistungsempfängern werden häufiger überprüft
14. April 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Infos
Auch Bafög-Empfänger sollten in Zukunft ihre Konten ordentlich führen.
Seit 2007 dürfen Jobcenter sowie Sozial-Ämter, Bafög-Ämter und Wohngeldstellen in begründeten Verdachtsfällen zusammen mit dem Bundeszentralamt für Steuern Kontonummern, Namen und Geburtsdaten eines Leistungsbeziehers abfragen.
Im Jahr 2007 waren es lediglich 300 Abfragen, im Jahr 2008 stieg die Anzahl der Abfragen jedoch sprunghaft auf 2.100 Überprüfungen an.
Neu ist jetzt, dass sämtliche Sozialbehörden, unter anderem eben auch das Bafög-Amt als Leistungsträger, diese Informationen direkt abrufen können. Ohne Mithilfe der Finanzämter.
Auch und gerade Konten von Hartz-IV Empfängern stehen besonders unter Beobachtung, um Missbrauchsfälle aufzudecken.
Quellen:
Focus.de
Sozialleistungen.info
