Neuregelungen zum Meister-Bafög
2. Juli 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Gesetz
Die Hälfte des Jahres ist nun schon vorbei. Es hat sich einiges im Bereich Bafög getan. Mit Beginn der zweiten Jahreshälfte gelten auch wieder neue Regelung bezüglich des Meister-Bafögs.
Wer profitiert von den neuen Regelungen?
Profitieren von der Förderung können nun mehrere Berufsgruppen. Eine finanzielle Unterstützung vom Staat dürfen jetzt auch diejenigen erfahren, die Fortbildungen in der Altenpflege oder Aufstiegsfortbildungen zum Erzieher machen wollen. Existenzgründer.
Sie erhalten wenn sie einen neuen Mitarbeiter oder einen Auszubildenden einstellen einen Darlehnsteilerlass, der bei 33 Prozent liegt. Vor der Änderung mussten mindestens zwei Arbeitnehmer dauerhaft eingestellt werden.
Was wurde am Meister-Bafög Gesetz geändert?
Eine Altersgrenze für das Meister-Bafög gibt es nicht mehr. Gefördert wird teils staatlich, teils über günstige Darlehn der KfW-Bankengruppe. Fortbildungswillige erhalten in der Regel 30,5 Prozent der Kosten für den Lehrgang. Die abzulegende Prüfung wird vom staatlichen Zuschuss bezahlt. Der restliche Eigenanteil muss über ein Darlehn finanziert werden. Diese Art der Förderung ist nur für all diejenigen sinnvoll, die sonst keine weiteren Zahler haben. Voraussetzung der beschriebenen Förderung ist eine Unterrichtsstundenanzahl von 400 Stunden in der angestrebten Fortbildung.
Wo muss der Meister-Bafög Antrag eingreicht werden?
Nun das hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Allerdings sollte man bedenken, dass die Bearbeitungszeit mehrere Monate dauern kann. Daher früh genug drum kümmern, damit man auch mit Beginn der Fortbildung die Förderung bekommt.
Welche Fortbildungsarten werden unterstüzt?
Das Meister-Bafög, das nach dem Ausbildungsförderungsgesetz geregelt ist, unterstützt Fortbildungen in Teilzeit und Vollzeit. Aber auch Fernunterricht wird unterstützt wobei letzteres nicht endlos gilt.
Wie lange ist die Auszahlungsphase?
Maximal beträgt die Auszahlungsphase vier Jahre.
Weitere Abhängigkeiten der Förderung
Selbstverständlich ist die Förderung auch von persönlichen Verhältnissen abhängig. So kann bei Vollzeitmaßnahmen ein weiterer staatlicher Zuschuss für den Unterhaltsbeitrag erfolgen. Dieser Beitrag ist dann wiederum abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Singles haben bisher insgesamt 614 Euro (202 Euro Staat und 412 Euro Darlehnsanspruch) monatlich bekommen. Seit dem 1. Juli erhalten Singles 675 Euro. Am Interessantesten ist die Regelung wohl für Menschen mit Kindern. Die finanzielle Unterstützung wurde stark angehoben. So beträgt der monatliche Kinderzuschlag jetzt 210 Euro (vorher 179 Euro) und die staatliche Bezuschussung beträgt jetzt 50 Prozent.
Quelle: Versicherung
