100 Euro Schüler Bafög für Brandenburg
25. Januar 2010 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Infos
Im kommenden Jahr soll es in Brandenburg Schüler Bafög geben. Derzeit sind die rechtlichen Schritte noch nicht ganz unter Dach und Fach, doch Bildungsminister Holger Ruprecht ist zuversichtlich das er das 100 Euro Schüler Bafög in Brandenburg einführen kann. Mit dem neuen Schüler Bafög sollen Schüler aus finanziell schlechter gestellten Familien die Möglichkeit gegeben werden, einen höheren Abschluss zu erlangen.
Der Unterschied zum “normalen” Schüler Bafög liegt darin, dass alle Schüler (nur Brandenburg) gefördert werden die aus Familien kommen, die auf Arbeitslosengeld II oder Wohngeld angewiesen sind. Beim Schüler Bafög, welches der Bund zahlt, müssen die Jugendlichen in einer Ausbildung und von zu Hause ausgezogen sein. Bis 2013 werden rund sechs Millionen Euro zu Grunde gelegt, die sich auf etwa 4.800 Schüler, bei einer angenommen Förderung der Stufen elf bis 13, verteilen.
Damit das neue Schüler Bafög nicht zu einem Eigentor wird, muss der Plan vorher rechtlich noch genau geprüft werden. Denn sollte es zur Verrechnung des Bafögs mit dem Regelsatz kommen, hätte man nichts erreicht. Wenn in Brandenburg alles gut läuft, dann ist das Geld für bildungsbezogene Leistungen bestimmt und kann von Laptop bis Musikunterricht eingesetzt werden.
Quelle: bafoeg-aktuell
Bildungsstreik bewirkt neuen Gesetzentwurf für BAföG
18. November 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Infos
Der Bildungsstreik der Studenten scheint nun endlich Wirkung zu zeigen. Annette Schavan (CDU) hat angekündigt die Leistungen nach dem Bafög zu erhöhen, was seitens der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sehr begrüßt wurde.
Sie habe sich einstehen müssen, dass der Protest der Studenten und Schüler schon Eindruck auf sie gemacht hat. Andreas Keller, GEW-Vorstandsmitglied fordert von Frau Schavan endlich einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Bafögs vorzulegen.
Mit der Besserung müssten höhere Bedarfssätze, höhere Freibeträge und die Abschaffung der Altersgrenze (30 Jahre) einhergehen. Die Bedarfssätze müssten gerecht zu den Lebenshaltungskosten gewählt werden und die Freibetragserhöhung sollte dazu dienen, dass noch mehr Studenten als vorher gefördert werden. Die Aufhebung der Altersgrenze diene dazu Absolventinnen und Absolventen eine problemlose Fortsetzung ihres Studiums vom Bachelor-Studiengang zum Masterstudium zu ermöglich, trotz Unterbrechung. Zudem sollte angedacht werden die Bafög-Förderstrukturen in Richtung eines elternunabhängigen und zuschussbasierten Studienhonorars zu entwickeln.
Ferner fordert Andreas Keller eine Renaissance des Bafögs für SchülerInnen, die zu weiterführenden allgemeinbildenden Schulen gehen (ab Klasse 10, was der Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen entspricht). Aktuell liegt die Zahl der Nichtakademikerkindern an Hochschulen noch unter 50 bezogen auf 100 Oberstufler. Um der Chancengleichheit bei der Studierquote nachhaltig gerecht zu werden, muss eine Neuerung des Schüler-Bafögs in Erwägung ziehen.
Quelle: bildungsklick
Schüler-Bafög und Hartz IV – eine komplizierte Angelegenheit
6. April 2009 von Bafoeg Berater
Kategorie Bafög Gesetz
Das Schüler-Bafög ist eine Sonderform des Bafög. Die Grundlage ist der §17 und der §12 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, da heißt es:
„1) Als monatlicher Bedarf gelten für Schüler
1. von Berufsfachschulen und Fachschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 212 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 383 Euro.
(2) Als monatlicher Bedarf gelten, wenn der Auszubildende nicht bei seinen Eltern wohnt, für Schüler
1. von weiterführenden allgemein bildenden Schulen und Berufsfachschulen sowie von Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung nicht voraussetzt, 383 Euro,
2. von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und von Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, 459 Euro.”
Anders als das Studierende und Auszubildende an Höheren Fachschulen und Akademien, welche ihr Bafög zur Hälfte als zinsloses Staats-Darlehen und zur Hälfte als Zuschuss erhalten, muss Schüler Bafög nicht zurückgezahlt werden. Es ist komplett als Vollzuschuss zu verstehen.
Nun ist es so, dass vor 3 Wochen ca. die Meldung in der Presse kam, dass Schüler-Bafög Empfänger, die in einer Hartz IV Familie leben, diese einen Anspruch auf höhere Hartz IV Leistungen hat.
Am 6.4.09 hat nun der Bundessozialgericht einen Fall entschieden, der die Sachlage wieder ein wenig zu Ungunsten der Schüler-Bafög-Bezieher entscheidet:
„Das Bundessozialgericht hat festgestellt, dass ein Teil des so genannten Schüler-BAföG auf den Bezug von Hartz IV-Leistungen anzurechnen ist. In dem konkreten Fall bezog eine Auszubildende, die mit ihrer Mutter, deren Partner und zwei jüngeren Geschwistern in einem Haushalt lebt und die Hartz IV erhielten, Schüler-BAföG in Höhe von 192 Euro pro Monat (sowie Kindergeld in Höhe von 154 € monatlich). Die Agentur für Arbeit darf die BAföG-Zahlung an die Auszubildende allerdings nicht antasten, sofern sie zweckgebunden ist. Das hält das Gericht für 20 Prozent der Leistung für angemessen (für ausbildungsbedingte Aufwendungen); 80 Prozent dürfen also berücksichtigt werden (weil dieser Teil für den Lebensunterhalt vorgesehen ist). (AZ: B 14 AS 61/07 R u. a.)”
Ich lasse das jetzt mal unkommentiert so stehen, da kann sich jeder seine eigene Meinung zu bilden.
Quelle:
www.elo-forum.org
www.valuenet.de
Bild: © by S. Hofschläger / www.pixelio.de
