Kein höherer Bafög Anspruch aufgrund erhöhter Studiengebühren

26. August 2010 von Bafoeg Berater  
Kategorie Bafög Gesetz

Neues Gerichtsurteil

In der Regel bezahlen Studenten Studienbeiträge. Nach dem neuen Urteil ist es ihnen nicht erlaubt einen sogenannten Härtefreibetrag zu beantragen, der zu höheren Leistungen nach dem Bafög führen würde.

Ein Student aus Hannover wollte aufgrund seines geringen Bafög Einkommens (544 Euro/monatlich) höhere Bafög-Leistungen erreichen, in dem er einen Härtefreibetrag (nach § 23 Abs. 5 Bafög) geltend machte. Seine Begründung beruht auf den Studienbeiträgen für die er 500 Euro pro Semester bezahlen muss.

Mit der Begründung, dass die Studiengebühren nicht eine Gewährung des Härtefreibetrags in Höhe der Studiengebühren rechtfertigen, lehnte die Universität aus Hannover den Antrag vom Studenten ab. Die Gegenklage beim Verwaltungsgericht Hannover blieb ohne Erfolg.

Die Studiengebühren vor Gericht

29. April 2009 von Bafoeg Berater  
Kategorie Bafög Infos

studiengebuhrenJahrelang wurden sie im Vorfeld debattiert, die Studiengebühren. Und 2006/2007 dann tatsächlich in den meisten westdeutschen Ländern eingeführt, bis zu 500 Euro pro Semester zahlt ein Student, wenn er an einer Hochschule studieren möchte.

Akzeptiert sind die Studiengebühren bei den Betroffenen noch lange nicht, zu groß sei die Gefahr dass durch die Studiengebühren die Kluft zwischen Arm und Reich sich vergrößern könne, dass ein Studium immer mehr das Privileg der Menschen werde, die es sich schlicht leisten können.
Und so geht nun die ganze Debatte vor Gericht. Der Allgemeine Studentenausschuss (AStA) der Uni Paderborn hat Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig erhoben.
Gegenstand der Klage ist die Frage, ob die Gebühren vereinbar sind mit der Verfassung und dem UN-Sozialpakt.
Die Studenten zweifeln außerdem an der Verwendung der Gelder. Die Gebühren verbleiben zwar an den Hochschulen, so wie es geplant war, aller seien dafür Landesgelder, die vorher den Unis zuflossen, nun woanders eingesetzt. So dass unter dem Strich kein Mehrwert und eine verbesserte Studiensituation aufgrund der Studiengebühren für eine Uni entstünde.

Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Wer sich im Vorfeld mit dem Thema auseinandersetzt und überlegt, ob er sich ein Studium „leisten” kann heutzutage, dem sei gesagt, dass mit ein wenig örtlicher Flexibilität das Thema Studiengebühr durchaus zu vermeiden ist.
Nicht alle Bundesländer haben diese Regelung nämlich eingeführt: Hessen hat als erstes westdeutsches Bundesland die Gebühren jüngst wieder gestrichen, und in den meisten der „neuen” Bundesländern werden sie derzeit höchstens geplant, sind aber noch nicht eingeführt.
Eine wirklich gute und aktuelle Liste findet ihr auf den Seiten von studis-online.de.

Edit am 30.04.09
Heute morgen im Radio gehört: die oben beschriebene Klage wurde vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig angelehnt! Damit dürfen die Studenten in NRW auch im nächsten Semester zur Kasse gebeten werden und Studiengebühren entrichten.

Bild: © by Fionn Groe / Pixelio