Studiengebühren Rückzahlung in NRW

24. Juli 2009 von Bafoeg Berater  
Kategorie Bafög Infos

Studierende der Ruhr-Universität Bochum (NRW) erhalten ihre Studiengebühren erstattet bzw. werden für zwei Semester von Studiengebühren befreit.

Grund dafür war eine Reihe von Beschwerden der Studierenden des Studiengangs Master of Education im Fach Latein. Aufgrund einer unzureichender Prüfungsorganisation, ein fehlender Textkorpus zur Prüfungsvorbeitung und Bedenken gegen die Berechnung der Arbeitsbelastung, könnten zur Verlängerung der Studienzeit geführt haben.

Ein Prüfungsgremium, das zur Hälfte mit Studierenden besetzt ist, kann zur vorliegenden Situation Empfehlungen aussprechen und machte nun davon Gebrauch. In der Beitragssatzung der Ruhr-Universität steht folgendes zur Bereifung von Studiengebühren: für die Studienzeit verlängernden Auswirkungen der Prüfungsorganisation der Fakultät, die nicht durch die Studierenden zu verantworten sind. Aufgrund der Empfehlung des seit dem 1. April 2007 bestehende Gremiums, hat jetzt der Rektorat eine Betragserstattung beschlossen. Alle betroffenen Studierenden des Studiengangs werden auf Antrag für zwei Semester von den Studienbeiträgen befreit bzw. erhalten bis zu 750 Euro Studienbeträge zurückerstattet, wenn sie nicht weiter studieren wollen. Eine genaue Höhe der zuerstattenden Beiträge oder Befreiung richtet sich nach der Zeit, wie lange der Studierende im Studiengang eingeschrieben war. Im Zeitraum vom Sommersemester 2007 bis 2008.

Quelle: bildungsklick